Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.10.06, 12:08 Titel: Herausgabe von Befundberichten
hallo,
ich hätte gerne gewußt, ob ein Arzt beim Vorliegen einer Vollmacht mit Betreuungs-verfügung, welche ihn von der Schweigepflicht dem in der Vollmacht genannten gegegenüber und auf Veranlassung des selben auch Dritten gegenüber entbindet, diese nach dem Tod des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten herausgeben muß.
Zumal wenn der Arzt nicht der Arzt des Vetrauens war und nur durch eine Praxisüber-nahme an diese Unterlagen gelangt ist.
Und der Bevollmächtigte auch noch Alleinerbe ist.
der Betreuer hat auch nach dem Tod ein Einsichtsrecht in die medizinischen Unterlagen bzw. auf die - kostenpflichtige - Herausgabe von Kopien.
Allerdings
a) ausschliesslich aufgrund des
Zitat:
Vorliegens einer Vollmacht mit Betreuungsverfügung, welche ihn von der Schweigepflicht dem in der Vollmacht genannten gegegenüber und auf Veranlassung des selben auch Dritten gegenüber entbindet
b) ausschliesslich in bezug auf "objektive Befunde", nicht aber subjektive Einschätzungen des Arztes.
Alle anderen genannten Gründe (nicht Arzt des Vertrauens, erbberechtigt) dürften irrelevant sein.
OLG Naumburg mit Beschluss vom 09.12.2004 Az.: 4 W 43/04 hat folgendes geschrieben::
Die Schwierigkeiten der Antragstellerin sind in der die den verstorbenen Ehemann behandelnden Ärzte auch noch nach dessen Tod gem. § 203 Abs. 4 StGB bindenden ärztlichen Schweigepflicht begründet. Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtslehre erlischt die Verfügungsbefugnis über Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich des Patienten mit dessen Tod, so dass eine Entbindungvon der Schweigepflicht grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt, insb. auch nicht durch die Erben und/oder nächsten Angehörigen qua ihrer Rechtsstellung, weil sie, die Schweigepflicht, als höchstpersönliches Recht nicht vererblich ist. Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet (RGSt 71, 21 [22]; BGH v.4.7.1984 – IVa ZB 18/83, BGHZ 91, 392 [398 f.] = MDR 1984, 919; v. 31.5.1983 – VI ZR 259/81,MDR 1984, 132 = NJW 1983, 2627 [2628]; BayObLG v. 21.8.1986 – BReg.1 Z 34/86, BayObLGZ1986, 332 [334 f.] = MDR 1987, 66 = NJW 1987, 1492; Laufs/Uhlenbrock/Ulsenheimer, Handbuchdes Arztrechtes, 3. Aufl., § 70 Rz. 10; LK/Schünemann, StGB, 11. Aufl., § 203 Rz. 117;Sch/Sch/Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 203 Rz. 25). Teilweise wird eine Ausnahme erwogen, soweit es um die vermögenswerten Geheimnisse geht, die in die Disposition der Erben fallen sollen, und soweit es sich um die Tatsachen handelt, deren Kenntnis für die Wahrnehmung nachwirkender Persönlichkeitsbelange erforderlich ist. Hinsichtlich dieser Tatsachen sollen die nächsten Angehörigen dispositionsbefugt sein(BGH v. 31.5.1983 – VI ZR 259/81, MDR 1984, 132 = NJW 1983, 2627 [2628]).
Übrigens: Die gestellte Frage hat mit Anwaltsrecht eigentlich nichts zu tun. Möchten Sie, dass ich den Beitrag ins Unterforum Betreuungsrecht oder ins Medizinrecht verschiebe?
Freundliche Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Verschoben ins Betreuungsrecht. _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Frage.
Sorry, hatte gestern nicht reingeschaut, sonst hätte ich Deine Frage ob verschieben oder nicht natürlich gleich beantwortet.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.