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recht.de :: Thema anzeigen - Beratungsfehler: Verjährung bei Grober Fahrlässigkeit?
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Beratungsfehler: Verjährung bei Grober Fahrlässigkeit?

 
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lupuscorridor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 16:39    Titel: Beratungsfehler: Verjährung bei Grober Fahrlässigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit bereits folgende Diskussion gestartet: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=65651&highlight=
Damals ging es allgemein um die Verjährung von Beratungsfehlern.

Nun würde mich noch interessieren wie die Verjährung bei grober Fahrlässigkeit aussieht? Die Verjährung von Fahrlässigkeit und Vorsatz wurde ja bereits ausführlich diskutiert. Was aber ist mit grober Fahrlässigkeit? Ist diese gleichzusetzten mit Vorsatz?

Besten Dank im Voraus!

mfg
Wolfgang
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