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Haftplflicht

 
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Arson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 03.10.06, 23:11    Titel: Haftplflicht Antworten mit Zitat

Hallo Rechtskundige, mal angenommen......

ein minderjähriger Junge krallt sich die Autoschlüssel des Vaters, der ebenfalls minderjährige Freund des Jungen fährt den Wagen, - zu Schrott.

Muss die Haftpflicht des minderjährigen Freundes hier den Schaden bezahlen?

Wenn ja, warum
wenn nicht, bitte auch warum nicht.

Danke, Arson
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 06:07    Titel: Re: Haftplflicht Antworten mit Zitat

Arson hat folgendes geschrieben::
Muss die Haftpflicht des minderjährigen Freundes hier den Schaden bezahlen?



Wenn mit der "Haftpflicht des minderjährigen Freundes" dessen Privathaftpflichtversicherung gemeint ist, heißt die Antwort ganz klar:

Nein.

Begründung: in der Privathaftpflichtversicherung sind u.a. Schäden ausgeschlossen, die der Versicherte in seiner Eigenschaft als Führer eines Kraftfahrzeuges verursacht. Dieser Ausschlusstatbestand liegt hier eindeutig vor.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Genau das, und sollte der "Minderjährige" auch nich unter 7 sein, was ich kaum vermute, so ist er zudem deliktsunfähig.
Dh. er haftet nicht für Schäden, welche er verursacht hat.
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

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Schokolade ist gut gegen Zähne.
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