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Dakapo Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.10.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.10.06, 15:52 Titel: Vertrag zur Unternehmensgründung |
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Hallo!
Mich würde es einmal interessieren, ob es bestimmte Verträge gibt, wenn zwei Geschäftspartner ein neues Unternehmen gründen möchten.
Es geht dabei um Zeit und Geld, welches bereits vor der eigentlichen Gründung einer Gesellschaft investiert wird. Mit solch einem Vertrag sollten die Geschäftspartner sich gegenseitig dagegen absichern können, dass einer der beiden z.B. wegen fehlender Motivation oder sonstigem plötzlich aus dem ursprünglichen Vorhaben aussteigt und der andere "dumm dasteht".
Es geht also um die Phase in der alle Vorbereitungen zur eigentlichen Firmengründung getroffen werden, wie z.B. der gesamte Prozess der Business-Plan-Erstellung.
Auch eine Klausel zur Geheimhaltungspflicht, sowie eine vorläufige Festlegung der Aufgabenbereiche und der zukünftig geplanten Gewinnverteilung sollten in meinen Augen ein Thema sein.
Gibt es solche Verträge, die dann später z.B. durch den eigentlichen GmbH-Vertrag abgelöst werden?
Schöne Grüsse
Dakapo |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 04.10.06, 18:02 Titel: |
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Solche Verträge gibt es. Fragen Sie einen Rechtsanwalt oder Notar. |
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Dakapo Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.10.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.10.06, 18:18 Titel: |
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Haben die Verträge einen bestimmten Namen? |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 04.10.06, 19:40 Titel: |
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Heißt so etwas vielleicht "Gesellschaftsvertrag"? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Chess45 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 04.10.06, 19:42 Titel: |
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I-user hat folgendes geschrieben:: | Heißt so etwas vielleicht "Gesellschaftsvertrag"? |
Sehr gut. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Dakapo Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.10.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.10.06, 20:13 Titel: |
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Und der kann auch erstellt werden, wenn es sich noch um keine im Handelsregister eingetragene Gruppe handelt?  |
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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 04.10.06, 20:43 Titel: |
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Dakapo hat folgendes geschrieben:: | Und der kann auch erstellt werden, wenn es sich noch um keine im Handelsregister eingetragene Gruppe handelt?  |
Je nach Gesellschaftsform wird der Gesellschaftervertrag bei der Beantragung der Eintragung schon benötigt. Stell dir vor, da machen 2 ne Bäckerei auf und fangen nach Eintragung an zu streiten, ob se Brötchen oder Brote backen wollen
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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Dakapo Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.10.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.10.06, 09:27 Titel: |
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Zitat: |
Je nach Gesellschaftsform wird der Gesellschaftervertrag bei der Beantragung der Eintragung schon benötigt
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Bei der Gründung einer ins Handelsregister einzutragenden Gesellschaft ist mir der Vorgang auch relativ klar und da gibt es auch viel zu im Internet zu finden. Nur zu dem Zeitraum VOR der offiziellen Gründung über das Handelsregister finde ich eben nichts.
Es geht eigentlich mehr um einen "normalen" Vertrag sein, der die Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit in der Gründungsphase klärt.
Nachher wird dieser Vertrag durch den eigentlichen Gesellschaftsvertrag der GmbH abgelöst. |
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rettich FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 05.10.06, 09:52 Titel: |
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Solche verträge sind keineswegs unüblich. Man spricht hier von einer Vorgesellschaft. Die ist normalerweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (siehe §§ 705 ff. BGB). In Ausnahmefällen, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, handelt es sich um eine OHG. Bei reinen Vorbereitungsgeschäften für die Unternehmensgründung dürfte das aber eher nicht so sein. Eiin solcher Gesellschaftsvertrag muß nicht schriftlich abgefaßt werden (ist aber wegen späterer Beweisfragen besser), er kann auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.
Wenn später eine GmbH gegründet wird, muß derenGesellschaftsvertrag natürlich notariell beurkundet werden.
Wichtig: Da der Gesellschaftsvertrag einer GmbH formbedürftig ist, können sich die Beteiligten nicht in einem formfreien Vorvertrag bereits wirksam zur Gründung der GmbH verpflichten. Sie können nur verabreden, gemeinsam auf die Gründung hinzuwirken. |
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Dakapo Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.10.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.10.06, 10:09 Titel: |
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Wäre es also auch möglich, dass die beiden der Form halber bereits einen GmbH-Gesellschaftsvertrag als Grundlage nutzen und die entsprechenden Klauseln zur Handelsregistereintragung und Sonstiges, was nur die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft betrifft entfernen?
Mit einem solchen Dokument könnte man dann wahrscheinlich zu einem Juristen gehen und das Ganze noch im rechtlichen Feinschliff in eine gesetzlich gültige Form bringen.
Oder gibt es bessere Vorschläge für einen solchen Fall?
Das man sich nicht für die eigentliche GmbH-Gründung verpflichtet ist nicht allzu schlimm. Es soll einfach so früh wie möglich klar festgehalten werden, welche Ziele verfolgt werden, damit die Parteien nicht monatelang viel Zeit investieren und am Ende merken, dass sie eigentlich ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. |
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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 06.10.06, 11:41 Titel: |
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Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, kann sogar zwischen zwei Personen ein Vertrag vereinabrt werden, wo in eurem Fall dann die für euch wichtigen Punkte festgeschrieben werden können, als z.B. Geheimhaltungspflicht, Zeit- & Kostenrahmen, Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen). Der muß nichtmal von einem Juristen abgesegnet werden. Um Streitigkeiten bei Formulierungen oder zu vermeiden, könnte es allerdings Sinn machen, einen RA mal drüberschauen zu lassen.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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