Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vertrag zur Unternehmensgründung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vertrag zur Unternehmensgründung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dakapo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 15:52    Titel: Vertrag zur Unternehmensgründung Antworten mit Zitat

Hallo!

Mich würde es einmal interessieren, ob es bestimmte Verträge gibt, wenn zwei Geschäftspartner ein neues Unternehmen gründen möchten.

Es geht dabei um Zeit und Geld, welches bereits vor der eigentlichen Gründung einer Gesellschaft investiert wird. Mit solch einem Vertrag sollten die Geschäftspartner sich gegenseitig dagegen absichern können, dass einer der beiden z.B. wegen fehlender Motivation oder sonstigem plötzlich aus dem ursprünglichen Vorhaben aussteigt und der andere "dumm dasteht".

Es geht also um die Phase in der alle Vorbereitungen zur eigentlichen Firmengründung getroffen werden, wie z.B. der gesamte Prozess der Business-Plan-Erstellung.

Auch eine Klausel zur Geheimhaltungspflicht, sowie eine vorläufige Festlegung der Aufgabenbereiche und der zukünftig geplanten Gewinnverteilung sollten in meinen Augen ein Thema sein.

Gibt es solche Verträge, die dann später z.B. durch den eigentlichen GmbH-Vertrag abgelöst werden?

Schöne Grüsse
Dakapo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Verträge gibt es. Fragen Sie einen Rechtsanwalt oder Notar.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dakapo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Haben die Verträge einen bestimmten Namen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Heißt so etwas vielleicht "Gesellschaftsvertrag"?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Heißt so etwas vielleicht "Gesellschaftsvertrag"?

Sehr gut.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dakapo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und der kann auch erstellt werden, wenn es sich noch um keine im Handelsregister eingetragene Gruppe handelt? Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 04.10.06, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Dakapo hat folgendes geschrieben::
Und der kann auch erstellt werden, wenn es sich noch um keine im Handelsregister eingetragene Gruppe handelt? Smilie


Je nach Gesellschaftsform wird der Gesellschaftervertrag bei der Beantragung der Eintragung schon benötigt. Stell dir vor, da machen 2 ne Bäckerei auf und fangen nach Eintragung an zu streiten, ob se Brötchen oder Brote backen wollen Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dakapo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Je nach Gesellschaftsform wird der Gesellschaftervertrag bei der Beantragung der Eintragung schon benötigt

Bei der Gründung einer ins Handelsregister einzutragenden Gesellschaft ist mir der Vorgang auch relativ klar und da gibt es auch viel zu im Internet zu finden. Nur zu dem Zeitraum VOR der offiziellen Gründung über das Handelsregister finde ich eben nichts.

Es geht eigentlich mehr um einen "normalen" Vertrag sein, der die Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit in der Gründungsphase klärt.

Nachher wird dieser Vertrag durch den eigentlichen Gesellschaftsvertrag der GmbH abgelöst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Solche verträge sind keineswegs unüblich. Man spricht hier von einer Vorgesellschaft. Die ist normalerweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (siehe §§ 705 ff. BGB). In Ausnahmefällen, wenn ein Handelsgewerbe betrieben wird, handelt es sich um eine OHG. Bei reinen Vorbereitungsgeschäften für die Unternehmensgründung dürfte das aber eher nicht so sein. Eiin solcher Gesellschaftsvertrag muß nicht schriftlich abgefaßt werden (ist aber wegen späterer Beweisfragen besser), er kann auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden.

Wenn später eine GmbH gegründet wird, muß derenGesellschaftsvertrag natürlich notariell beurkundet werden.

Wichtig: Da der Gesellschaftsvertrag einer GmbH formbedürftig ist, können sich die Beteiligten nicht in einem formfreien Vorvertrag bereits wirksam zur Gründung der GmbH verpflichten. Sie können nur verabreden, gemeinsam auf die Gründung hinzuwirken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dakapo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.10.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wäre es also auch möglich, dass die beiden der Form halber bereits einen GmbH-Gesellschaftsvertrag als Grundlage nutzen und die entsprechenden Klauseln zur Handelsregistereintragung und Sonstiges, was nur die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft betrifft entfernen?

Mit einem solchen Dokument könnte man dann wahrscheinlich zu einem Juristen gehen und das Ganze noch im rechtlichen Feinschliff in eine gesetzlich gültige Form bringen.

Oder gibt es bessere Vorschläge für einen solchen Fall? Smilie

Das man sich nicht für die eigentliche GmbH-Gründung verpflichtet ist nicht allzu schlimm. Es soll einfach so früh wie möglich klar festgehalten werden, welche Ziele verfolgt werden, damit die Parteien nicht monatelang viel Zeit investieren und am Ende merken, dass sie eigentlich ganz unterschiedliche Ziele verfolgen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, kann sogar zwischen zwei Personen ein Vertrag vereinabrt werden, wo in eurem Fall dann die für euch wichtigen Punkte festgeschrieben werden können, als z.B. Geheimhaltungspflicht, Zeit- & Kostenrahmen, Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen). Der muß nichtmal von einem Juristen abgesegnet werden. Um Streitigkeiten bei Formulierungen oder zu vermeiden, könnte es allerdings Sinn machen, einen RA mal drüberschauen zu lassen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.