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Vertragsbedingungen nach V.-abschluss?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 18:41    Titel: Vertragsbedingungen nach V.-abschluss? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. Ist das normal, wenn die Vertragsbedingungen mit einem Versicherungsunternehmen erst nach Vertragsabschluss mit der Police geschickt werden. Wenn ja: muss dann die Widerrufsfrist nicht einen Monat statt 2 Wochen betragen?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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dermayer
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schau in § 5a VVG.. die Antwort ist "Ja"... und "Nein", soweit es sich nicht um eien Lebensversicherung handelt
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

außerdem werden sie bestimmt auch in der versicherungsagentur b.z.w im www (z.b. bei direktversicherungen) zur einsicht "bereit liegen".
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet "WG"?
Das ist ein Angebot im Internet für telefonische Rechtsberatung mit einem monatlichen Preis. Wenn ich die Bedingungen gefunden hätte, hätte ich die Frage nicht gestellt Winken . Ich habe dem Anbieter diesbezüglich eine Email geschickt und er meint "Die Vertragsbedingungen werden üblicherweise nach Vertragsabschluß zusammen mit der Police verschickt.
Ab Erhalt der Bedingungen besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, falls Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein sollten.
"
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet "WG"?


das heißt V V G (gesperrt geschrieben), zwei "V" nebeneinander sehen hier schon mal wie ein "W" aus Smilie

im online-Angebot des Anbieters sollten die Vertragsbedingungen einsehbar (oder zum DL bereit) sein. Ansonsten beginnt das Widerrufsrecht -wie vom Anbieter mitgeteilt- mit Erhalt und Kenntnis der Bedingungen und die Frist beträgt 2 Wochen.
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MfG,
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dermayer
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 107
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet "WG"?
Das ist ein Angebot im Internet für telefonische Rechtsberatung mit einem monatlichen Preis.


Sicher, dass es sich überhaupt um ein Versicherungsunternehmen handelt? Telefonische Rechtsberatung für monatlichen Preis klingt nicht grade danach...
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Duisburger"]
I-user hat folgendes geschrieben::
Ansonsten beginnt das Widerrufsrecht -wie vom Anbieter mitgeteilt- mit Erhalt und Kenntnis der Bedingungen und die Frist beträgt 2 Wochen.
Aber im § 355 (2) Satz 2 steht doch ein Monat Mit den Augen rollen

@dermayer: Die nächste Frage, die ich stellen wollte, war, ob das überhaupt ein Versicherungsvertrag wäre Winken . Aber der Anbieter hat mir per Email so geschrieben.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Aber im § 355 (2) Satz 2 steht doch ein Monat Mit den Augen rollen


also das V V G geht nur bis §194, und §194 ist sogar inzwischen aufgehoben Lachen

Ein Versicherungsvertrag ist das jedenfalls nicht. Mal über den Anbieter Erkundigungen eingeholt, z.B. Verbraucherzentrale?
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MfG,
Duisburger

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine Bürgerliches Gesetzbuch Winken . Das mit der Versicherung gefällt mir nicht. Ich werde den Leuten eine Email schicken und schreiben, das sei keine Versicherung. Mal schauen, was sie antworten.

Aber davor muss ich mich erkundigen, wie Versicherung bzw. Versicherungsvertrag definiert ist.
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