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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 05.10.06, 18:41 Titel: Vertragsbedingungen nach V.-abschluss? |
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Hallo zusammen. Ist das normal, wenn die Vertragsbedingungen mit einem Versicherungsunternehmen erst nach Vertragsabschluss mit der Police geschickt werden. Wenn ja: muss dann die Widerrufsfrist nicht einen Monat statt 2 Wochen betragen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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dermayer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.08.2006 Beiträge: 107 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 05.10.06, 18:55 Titel: |
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| Schau in § 5a VVG.. die Antwort ist "Ja"... und "Nein", soweit es sich nicht um eien Lebensversicherung handelt |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 05.10.06, 18:59 Titel: |
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außerdem werden sie bestimmt auch in der versicherungsagentur b.z.w im www (z.b. bei direktversicherungen) zur einsicht "bereit liegen". _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 05.10.06, 19:20 Titel: |
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Was bedeutet "WG"?
Das ist ein Angebot im Internet für telefonische Rechtsberatung mit einem monatlichen Preis. Wenn ich die Bedingungen gefunden hätte, hätte ich die Frage nicht gestellt . Ich habe dem Anbieter diesbezüglich eine Email geschickt und er meint "Die Vertragsbedingungen werden üblicherweise nach Vertragsabschluß zusammen mit der Police verschickt.
Ab Erhalt der Bedingungen besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, falls Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein sollten." _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 05.10.06, 20:18 Titel: |
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| I-user hat folgendes geschrieben:: | | Was bedeutet "WG"? |
das heißt V V G (gesperrt geschrieben), zwei "V" nebeneinander sehen hier schon mal wie ein "W" aus
im online-Angebot des Anbieters sollten die Vertragsbedingungen einsehbar (oder zum DL bereit) sein. Ansonsten beginnt das Widerrufsrecht -wie vom Anbieter mitgeteilt- mit Erhalt und Kenntnis der Bedingungen und die Frist beträgt 2 Wochen. _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
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dermayer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.08.2006 Beiträge: 107 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 05.10.06, 20:38 Titel: |
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| I-user hat folgendes geschrieben:: | Was bedeutet "WG"?
Das ist ein Angebot im Internet für telefonische Rechtsberatung mit einem monatlichen Preis. |
Sicher, dass es sich überhaupt um ein Versicherungsunternehmen handelt? Telefonische Rechtsberatung für monatlichen Preis klingt nicht grade danach... |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 05.10.06, 22:15 Titel: |
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[quote="Duisburger"] | I-user hat folgendes geschrieben:: | | Ansonsten beginnt das Widerrufsrecht -wie vom Anbieter mitgeteilt- mit Erhalt und Kenntnis der Bedingungen und die Frist beträgt 2 Wochen. | Aber im § 355 (2) Satz 2 steht doch ein Monat
@dermayer: Die nächste Frage, die ich stellen wollte, war, ob das überhaupt ein Versicherungsvertrag wäre . Aber der Anbieter hat mir per Email so geschrieben. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 06.10.06, 10:13 Titel: |
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| I-user hat folgendes geschrieben:: | Aber im § 355 (2) Satz 2 steht doch ein Monat
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also das V V G geht nur bis §194, und §194 ist sogar inzwischen aufgehoben
Ein Versicherungsvertrag ist das jedenfalls nicht. Mal über den Anbieter Erkundigungen eingeholt, z.B. Verbraucherzentrale? _________________ MfG,
Duisburger
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 06.10.06, 11:33 Titel: |
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Ich meine Bürgerliches Gesetzbuch . Das mit der Versicherung gefällt mir nicht. Ich werde den Leuten eine Email schicken und schreiben, das sei keine Versicherung. Mal schauen, was sie antworten.
Aber davor muss ich mich erkundigen, wie Versicherung bzw. Versicherungsvertrag definiert ist. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
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