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Arbeitsamt verklagen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.12.04, 18:58    Titel: Arbeitsamt verklagen Antworten mit Zitat

Ein Arbeitsamt hat über Monate hinweg Beiträge eingezogen, obwohl die hohen Mitarbeiter dort (Leiter einer AA und Teamleiterin der BA) über Monate hinweg genau wußten, dass diese Beiträge zu Unrecht eingefordert wurden. Dies kam nur zufällig bei einem Betroffenen heraus. Diesem Betroffenen wurde dann mitgeteilt, dass die zu unrecht eingezogenen Beiträge zurück gefordert werden können. Es gibt aber noch ca. 20 andere Betroffene, welche auch jetzt noch nicht von der BA unterrichtet wurden.

Die BA hat sicher eine Auskunftspflicht, eine Sorgfaltspflicht oder ähnliches. Die Betroffenen haben nun teilweise beträchtliche Nachteile (neben dem verweigerten Arbeitslosengeld keine KV etc.). Sicher kann auch die Ba Fehler machen, aber in diesem Fall war es tatsächlich "vorsätzlich", was nachgewiesen werden kann.

Was können die Betroffenen unternehmen, sich auf welche Vorschriften berufen?

Vielen Dank.
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.12.04, 09:54    Titel: Re: Arbeitsamt verklagen Antworten mit Zitat

Zitat:
Was können die Betroffenen unternehmen?


die können schwimmen gehen, oder ein gutes buch lesen oder einen netten spaziergang machen! zeit genug haben sie ja...
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gastt
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.04, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

ein sehr sinnvoller Beitrag, hoffentlich nicht von einem Akademiker. In diesem Forum schein mas sehr Beamtenfreundlich zu sein.
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Maxel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:01    Titel: Mitwirkungspflicht Antworten mit Zitat

Das Problem ist die sogenannte "Mitwirkungspflicht". Das ist ein Universalparagraph, den das AA für JEDE Gelegenheit zu seinem Gunsten auslegt. Du/Ihr .hättet wissen müssen, daß zu Unrecht bezahlte Bezüge jederzeit eingefordert werden können. Man unterstellt dann jedem, das "Merkblatt" nicht richtig gelesen zu haben bzw. mit einer rechtsgültigen Unterschrift der "Sache" zugestimmt habt. Unter diesem Hintergrund wird es fast aussichtslos für Dich/Euch werden, dagegen anzugehen.
Wünsche trotzdem viel Glück!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.12.04, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

gastt hat folgendes geschrieben::
ein sehr sinnvoller Beitrag, hoffentlich nicht von einem Akademiker. In diesem Forum schein mas sehr Beamtenfreundlich zu sein.


Dort arbeiten aber auch Angestellte
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