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Gesellschafter Anweisungen und GF Befugnisse

 
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nt0825
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Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 18:55    Titel: Gesellschafter Anweisungen und GF Befugnisse Antworten mit Zitat

Ich habe ein Fall der mir ziemlich verzwickt erscheint.

Der Gesellschafter einer GmbH und dessen Geschäftsführers führen ein Gespräch mit einem Leitenden Mitarbeiter der GmbH. Der zweite Geschäftsführer der GmbH der nicht operativ in der GmbH tätig ist nimmt an dem Gespräch nicht teil.

Die folge dieses Gespräches ist eine Vertragsergänzung die 3 Woche nach dem Gespräch, nach Verhandlungen mit dem im Gespräch anwesender Geschäftführer, unterschrieben wurde.

Zwei Jahre später will die Gesellschaft sich nicht an die Vereinbarung halten, mit der Begründung, dass nur ein Geschäftsführer, der nicht mehr im Unternehmen ist, die Vereinbarung unterschrieben hat. Allerdings hatte diesen GF an dem Gespräch mit dem Gesellschafter teilgenommen, sodass davon ausgegangen werden konnte, dass der GF Anweisungen von dem Gesellschafter bekommen hatte um die Vereinbarung zu unterschreiben.

Das wird dadurch verstärkt, dass der Gesellschafter sich gegenüber dem leitende Angestellte nicht mehr zu de Thema geäußert hat nachdem die Verhandlungsfrist abgelaufen war, und dies obwohl er sich regelmäßig selbst in das Geschehen der Gesellschaft eingemischt hatte, bzw. die Entscheidungen sehr regelmässig für die GmbH getroffen hat.

Wenn er dem GF keine Anweisungen gegeben hätte und sich nicht mit ihm abgestimmt hätte, hätte er nachgefasst.

Die Gesellschaft sagt aber dass der Vereinbarung unwirksam ist, weil der zweite Geschäftsführer nicht mit unterschrieben hat.

In den zwei Jahren hat es einen Gesellschafterwechsel ergeben, der unterzeichnender GF ist nicht mehr im Unternehmen und der zweite Geschäftsführer ist beim früheren Gesellschafter eingestellt.

Der frühere Gesellschafter behauptet er hätte den GF nicht angewiesen die Unterlage zu unterschreiben. Dabei muss erwähnt werden, dass in der Due Dilligence, die vor dem Verkauf statt gefunden hat, ein Fehler unterlaufen ist und die Vereinbarung ist nicht aufgeführt worden ist. Dadurch müsste im Rahmen der abgegebenen Garantien, der frühere Gesellschafter haften.

Zusätzlich, gibt noch Streitigkeiten in Millionen Höhe im Zusammenhang mit dem Verkauf der GmbH.

Die Kanzlei (nicht der gleichen Anwalt) die den neuen Gesellschafter für diesen Streitigkeiten vertritt, um von dem frühere Gesellschafter den Wert der Streitigkeiten gezahlt zu bekommen, vertritt die GmbH gegen den Leitenden MA und unterstütz somit der früheren Gesellschafter.

Kann mir jemanden miteilen was der Ausgang dieser verzwickte Geschichte sein kann?

1. Eine GF der seine Vertretungsbefugnis überschritten hat
2. Aber auf Anweisung des Gesellschafter
3. Der Heute aber dafür Haften müsste wegen einem Fehler der er in der Due Dilligence gemacht hat
4. Ironie des Schicksals : die Kanzlei die in bekämpft für einige Millionen, unterstütz ihn indirekt in dieser Angelegenheit

Kann die Vereinbarung als unwirksam betrachtet werde trotz Anweisungen des Geschäftführers.

Wenn es so wäre, müsste der leitende MA Schadenersatzanspruch gegen den Geschäftsführer geltend machen der die Unterschrift des zweiten Geschäftführers nicht eingeholt hat. Aber mit welchem Recht (von der Form her abgesehen). Es war doch der willen der Gesellschaft, des Gesellschafters und des Geschäftführers. Der zweite Geschäftsführer hatte mit den Entscheidungen im Unternehmen nicht zu tun.

Ich bin gespannt.

Im voraus besten Dank.
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