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Was könnte man hier tun wen man Geld verliehen hat

 
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Hasii96
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Garbsen

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 09:47    Titel: Was könnte man hier tun wen man Geld verliehen hat Antworten mit Zitat

Hallo ihr da!!!

Ich habe mal ein paar Fragen und zwar was könnte man tun wen man 3000 euro 2004 verliehen hat an die Ex Freundin und es nicht wider bekommt?
Man hat es damals auch schrieftlich selber gemacht mit ihr!!

Leider weiß man auch nicht mehr wo sie jetzt wohnt?

Würde mich freuen ob einer das weiß was man machen kann?

Danke und bis dann

Andreas
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also A könnte einen Mahnbescheid beantragen. Die aktuelle Adresse bekommt man bei dem Meldeamt bei dem die letzte bekannte Adresse war. Dann hangelt man sich von Meldeamt zu Meldeamt bis man die neuste hat.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn damals nicht vereinbart worden ist, wann das Geld zurück zu zahlen ist, muss die Summe erstmal fällig gestellt werden. A müsste also zunächst seine Ex anschreiben und sie auffordern, das Geld bis zum soundsovielten soundsovielten zurück zu zahlen.
Erst, wenn dann nix kommt, kann man über einen MB nachdenken.
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

...ganz unbescheiden weise ich auch auf einen kleinen Aufsatz hin, den ich für das Inkassoforum geschrieben habe:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=64796

Gruss Hans-Jürgen
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