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Linus_Pauling FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 373
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Verfasst am: 28.08.06, 12:29 Titel: Gesetz gesucht: Lebensmittel wieder verwenden verboten |
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Hallo,
ich gkaube, die Frage ist hier ganz gut aufgehoben.
Wo genau steht, dass einmal servierte Speisen nicht noch einmal verwendet werden dürfen?
Kennt jemand die genaue Vorschrift?
Vielen Dank.
Linus |
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bianca27 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 19 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 04.10.06, 17:51 Titel: |
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Hallo......habe das was gefunden nicht die genaue verordnung doch wer das nachließt wird verstehen
LMHV § 2.2 nachteilige Beeinflussung
und
LMHV § 3 Allgemeine Hygieneanforderung
Da ein essen wenn es einmal beim gast war durch das restaurant getragen worden, also sämtlichen bakterien ausgesetzt war ,nicht mehr im einwandfreien zustand ist! _________________ so ja mal nicht |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 06.10.06, 16:56 Titel: |
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bianca27 hat folgendes geschrieben:: | Hallo......habe das was gefunden nicht die genaue verordnung doch wer das nachließt wird verstehen
LMHV § 2.2 nachteilige Beeinflussung
und
LMHV § 3 Allgemeine Hygieneanforderung
Da ein essen wenn es einmal beim gast war durch das restaurant getragen worden, also sämtlichen bakterien ausgesetzt war ,nicht mehr im einwandfreien zustand ist! |
Das bedeutet doch nicht zwingend, dass das Lebensmittel auch tatsächlich (gemäss LMHV §2.2) nachteilig beeinflusst wurde und nicht mehr in einwandfreiem Zustand ist.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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bianca27 Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 19 Wohnort: Duisburg
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Verfasst am: 07.10.06, 12:28 Titel: |
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Das kommt dann immer noch auf das urteilvermögen des koches an........und da gilt immer noch die goldene regel: Kein gast bekommt etwas zu essen was ich nicht selber essen würde!
Ich schrieb ja das es nicht die genaue verordnung ist,sie ist aber trotzdem sehr aussage kräftig! _________________ so ja mal nicht |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 08.10.06, 19:56 Titel: |
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bianca27 hat folgendes geschrieben:: | ........und da gilt immer noch die goldene regel: Kein gast bekommt etwas zu essen was ich nicht selber essen würde!
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Hallo bianca27
Diesen Ehrenkodex kenn ich auch
Er sollte meiner Meinung nach das "Grundgesetz" für alle Lebensmittelverarbeitenden Menschen sein.
Nur: In vielen Fällen steht ja kein Koch mehr in der Küche und selbst wenn, ist dieser meist angestellt und muss zwangsläufig den Weisungen seines Arbeitgebers Folge leisten! Heute kann es sich wohl keiner mehr erlauben, aufgrund moralischer Bedenken seinen Job aufs Spiel zu setzen.
Die von dir erwähnten §§ treffen schon die die Situation, nur sind die Begriffe Ekelerregend und nachteilige Beeinflussung dort näher beschrieben und mit Beispielen belegt.
Und die nachteilige Beeinflussung muss tatsächlich vorhanden sein. Die alleinige Möglichkeit einer Nachteiligen beeinflussung oder subjektives Ekelempfinden reicht hier nicht aus.
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Jörch Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.11.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 18.11.06, 14:39 Titel: |
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"Und die nachteilige Beeinflussung muss tatsächlich vorhanden sein. Die alleinige Möglichkeit einer Nachteiligen beeinflussung oder subjektives Ekelempfinden reicht hier nicht aus"
Doch!!! das subjektive Ekelempfinden reicht sehr wohl aus....der Text in der ehem.Bibel der Lebenmittelverarbeitung LMHV beinhaltete den text-wenn der Verbraucher wüßte wie LM behandelt wurden,würde er sie nichtverzehren wollen-oder so ähnlich....muß jetzt auch irgendwo in der neuen EU VO 852/2004 stehen...... _________________ "Die Welt gehört dem, der sie genießt!!" |
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I-user FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5309 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 18.11.06, 19:14 Titel: |
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Wenn der Verbraucher wüßte...
Aber er weiß es nicht. Wenn ich in ein Restaurant gehe, jemand spuckt in meine Suppe und ich weiß das nicht, esse ich die Suppe (vorausgesetzt, sie schmeckt). Wenn ich das wüsste oder begründeten Verdacht hätte, würde ich die Suppe natürlich nicht essen und wahrscheinlich auch noch Probleme machen.
Soll jetzt kein Aufruf für Restaurants sein, in die Suppe von Gästen zu spucken  _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage." |
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Jörch Interessierter
Anmeldungsdatum: 16.11.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 19.11.06, 13:39 Titel: |
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Wenn der Verbraucher wüßte...
Aber er weiß es nicht. Wenn ich in ein Restaurant gehe, jemand spuckt in meine Suppe und ich weiß das nicht, esse ich die Suppe (vorausgesetzt, sie schmeckt). Wenn ich das wüsste oder begründeten Verdacht hätte, würde ich die Suppe natürlich nicht essen und wahrscheinlich auch noch Probleme machen.
Soll jetzt kein Aufruf für Restaurants sein, in die Suppe von Gästen zu spucken..
Der Gesetzestext ist auch weniger für den Gast gedacht,eher für den Richter oder die Ordnungsbehörde die Verstöße "abstrafen" müssen und damit eine Hilfe haben.
Es ist schon ganz gut das man als Gast nicht sieht wer einem wie und wann in die suppe spuckt---Fazit: Gut überlegen ob man sein nur lauwarmes Essen zurückschickt und es sich noch einmal erhitzen lässt--solange man als Verbraucher nicht in die Küche sehen kann oder wie die augenblickliche Stimmungslage des jeweiligen Koch`s ist ;o).Ich weiß,ekelig...aber so ist halt das leben........  _________________ "Die Welt gehört dem, der sie genießt!!" |
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Cady Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 458
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Verfasst am: 23.11.06, 17:26 Titel: |
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...gibt auch Köche die aus der Kelle Suppen und Soßen probieren und mit denen munter weiter rühren im Suppentopf, auch Sterne-Köche
Ich gehe mal davon aus das transportiertes Essen nicht nur durchs Restaurant getragen wurden (was nicht allzu schlimm wäre, ein Frühstücksbüffet steht auch morgens stundenlang im Restaurant), sondern auch am Tisch eines Gastes gelandet ist. So etwas darf natürlich nicht wieder verwendet werden. |
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