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fristlose kündigung

 
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dee
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 09:50    Titel: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

hallo,
habe nach sieben jahren zugehörigkeit in einem betrieb
eine fristlose kündigung wegen angeblichem vertrauensbruch erhalten,
was nicht stimmt. Meine frage ist jetzt, ob mir nach dieser zeit nicht eine
abfindung zusteht?!

mfg
dee
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dann-eben-keiner
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 10:07    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Eine Abfindung bei einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung? Das kannst du vergessen. Stattdessen gibt es 12 Wochen lang kein Arbeitslosengeld.

Du kannst nur beim Arbeitsgericht dagegen klagen, und wenn der Arbeitgeber sich nicht so sicher ist, läßt er sich vielleicht dort auf eine Abfindung ein. Muß er aber nicht.
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bettyb
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 13:10    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

als erstes solltest du mal zum anwalt gehen und auf wiedereinstellung klagen!!!
Fristlose Kündigung heisst erstmal 12 Wochen Sperre beim Arbeitslosengeld, schlechtes Arbeitszeugnis und ein fettes Minus im Lebenslauf.
Die Abfindung sollte dein letztes Problem sein!!!!
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dee
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 14:36    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

die wollten mich da raußhaben und haben jetzt
irgend ne lapalie gefunden wo aussage gegen aussage steht...
auf wiedereinstellung verzichte ich gerne, dass gibt nur zoff
versuche mich auf ne abfindung für die 3 mon. sperre zu einigen und gut is...

dee
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:05    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Also wenn "Aussage gegen Aussage steht", würde ich es darauf ankommen lassen. Wegen einer Lapalie wird eine außerordentliche Kündigung keinen Bestand haben.

Wurde Ihnen denn schon hilfsweise ordentlich gekündigt?

GN
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Dee
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:29    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

hab heute morgen ein einschreiben bekommen
wo drinne steht was ich angeblich falsch gemacht habe und das ich
fristlos gekündigt bin...mehr nicht! war noch ne std. arbeiten heute morgen
und als der chef kam durfte ich wieder gehen mit der begründung
das ich gleich die kündigung per post bekomme

Mfg
Dee
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KJanzen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 119
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:54    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Nur bitte unbedingt beachten: Binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben - noch eine Frage: Gibt es in dem Betrieb denn einen Betriebsrat ?'
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Dee
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 18:09    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Nein, gibt es nicht....
ich denke ich muss mich ja jetzt sofort
arbeitslos melden... wie stehen denn meine
chancen das das Alg nicht für 12 monate gesperrt wird??
ich meine, ich bin mir keiner schuld bewusst und in der kündigung
wird irgendwas daher erzählt

Dee
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Martin
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 19:56    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Hi ,
Du solltest auf Weiterbeschäftigung klagen. Nicht damit Du weiterhin dort arbeiten kannst - das will weder Dein Chef noch Du, sondern damit Du eine Abfindung bekommen kannst. Die Abfindung ist doch nur ein Kuhhandel, damit Du still hälst und die Firma nicht vor Gericht belästigst. Wenn Du also auf Wiedereinstellung klagst, dann wird die Firma ggf. eine Abfindung anbieten, damit Du keine weiteren Forderungen stellst und Deinen Mund hälst.
Go for it!
Martin
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bettyb
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 22:24    Titel: Re: fristlose kündigung Antworten mit Zitat

ob du dort arbeiten willst ist bockwurst, eine abfindung verlangt immer einen klage auf wiedereinstellung. binnen 3 wochen also kündigungsschutzklage einlegen.
legst du keine klage ein, wirst du auch 100%-ig gesperrt, weil du dann die fristlose akzeptierst (so sieht das das Arbeitsamt).

begreif das mal!!!!
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