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Veröffendlichen von Fernsehausschnitte

 
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netster
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Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.10.06, 22:44    Titel: Veröffendlichen von Fernsehausschnitte Antworten mit Zitat

Hallo,
ist es erlaubt einen Fernsehausschnitt von ca. 2 - 3min., unter Berücksichtigung das man das Logo verbirgt, im internet zu veröffendlichen?
gruss

Netster
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 06.10.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bzw. nur mit Genehmigung.
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netster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 02:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dann frag ich mich ob zb. Stefan Raab von der TV-Sendung TV-Total sich wirklich für jeden lustigen Fersehausschnitt eine Genehmigung für das ausstahlen besorgt. oder ob er die Abmahngebühren schon mit einrechnet.

gruss

nester
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das fragt man am besten nicht sich selbst, sondern z.B. eine Suchmaschine seines Vertrauens. Winken
http://www.irights.info/index.php?id=390
(Ohne Gewähr versteht sich)

Gruß
Rena
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und nicht zuletzt besteht meist ein entscheidender Unterschied zwischen einer Verbreitung im Netz und einer öffentlichen Wiedergabe.
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netster
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.10.06, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

schon dank für den Link.
also unter bestimmten Umständen ist das durchaus möglich.
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