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Verfasst am: 08.10.06, 14:16 Titel: haftung des fußballvereins
folgendes problem:
ein spieler a verlezt einen gegenspieler b sehr grob und regelwidrig während eines spiels. welche ansprüche kann der verein des b gegen a geltend machen?? kann man eine art vertraglichen schadensersatzanspruch konstruieren, über das arbeitsrecht, oder so??? danke und gruß
Vielleicht hilfr die nachfolgende Entscheidung weiter:
Zitat:
Fußballer muss für "Blutgrätsche" Schadensersatz leisten
Rechtzeitig zum Start der neuen Bundesligasaison hat der zuständige Spezialsenat des Oberlandesgerichts Hamm darauf hingewiesen, dass bei einem groben Foul neben einer roten Karte auch eine Haftung auf Schadensersatz droht.
Im März 2003 war der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Fußballer während eines Spiels zwischen zwei Amateurmannschaften aus dem Ruhrgebiet - ohne den Ball zu spielen - in das Bein seines Gegenspielers gegrätscht. Die zum Ersatz der hierdurch entstandenen Arzt- und Krankenhauskosten von mehr als 6.000,-- Euro verurteilende Entscheidung des Landgerichts Bochum ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Fußballer hatte zunächst Berufung zum Oberlandesgericht Hamm eingelegt. Nach rechtlichem Hinweis des Oberlandesgerichts hat er seine Berufung zurückgenommen.
In dem rechtlichen Hinweis hat der Senat des Oberlandesgerichts ausgeführt: Ein Teilnehmer an einem sportlichen Kampfspiel mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei dem typischerweise auch bei Einhaltung der Wettkampfregeln oder bei geringfügigen Regelverstößen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung bestehe, nehme grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden seien. Bei geringfügigen Regelverstößen in wettbewerbstypischen Risikolagen - wie z. B. bei übereifrigem Einsatz, bloßer Unüberlegtheit, wettkampfbedingter Übermüdung oder bloßem technischen Versagen - scheide damit eine Haftung regelmäßig aus. Verhaltensweisen eines Spielers, die sich noch im Grenzbereich zwischen kampfbetonter Härte und unzulässiger Unfairness bewegten, begründeten daher noch keine Schadensersatzansprüche. Wenn allerdings die durch den Spielzweck noch gebotene Härte und damit die Grenze zur unzulässigen Unfairness überschritten werde, bestehe eine Haftung auf Schadensersatz.
ja, danke schon. aber es geht mir eigentlich um das verhältnis geschädigter gegen verein des schädigers, dazu konnte ich noch nicht wirklich etwas finden....
Man ist doch durch seine Mitgliedschaft im Verein und durch die Spielberechtigung seitens des Vereins abgesichert oder nicht? Warum soll der Verein für ein Verhalten seines Spielers haftbar sein? Der Verein hat doch nicht die Blutgrätsche angesetzt.
Wenn ein Fahrer eines Unternehmens einen Unfall mit Folgen baut, haftet doch im Zweifel auch nicht das Unternehmen sondern der Fahrer, jedenfalls nach meiner Kenntnis.
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