Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hafung der Bank bei ungerechtfertigter Bereicherung??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hafung der Bank bei ungerechtfertigter Bereicherung??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
6347342304847324632
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:01    Titel: Hafung der Bank bei ungerechtfertigter Bereicherung?? Antworten mit Zitat

Hallo mal angenommen so etwas käme vor:


Frau B wird betreut und besitzt ein Girokonto. Herr A ist ihr Sohn (volljährig) und ihm gelingt es Geld von ihrem Konto abzuheben, weil er vorgibt als Bote für seine Mutter zu arbeiten. Er kann sogar Quittungen von der Mutter unterschriebn vorweisen, die den Empfang bestätigten. (die sind aber eigentlich unwirksam da sei betreut ist.)

Die Frage ist nun ob die Bank einen Fehler gamcht hat? Darf sie einfach so geld herausgeben, weil man BEHAUPTET als Bote zu arbeiten? Auch wenn man (dubisoe) quittungen vorlegt?


MFG
6347342304847324632
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einen Fehler hat die Bank sicher gemacht: Sie geht ein erhebliches Risiko ein (und wird dies typischerweise daher so nicht machen).

Wir haben hier 2 unterschiedliche Themen:

Zum einen braucht die Bank einen Auftrag des Kunden zur Auszahlung. Üblicherweise erfolgt dies durch den Kunden. Der Kunde kann aber auch Vollmachten zu Gunsten Dritter erteilen. Hier wäre der Sohn ein (zunächst) vollmachtsloser Vertreter, dessen Auftrag (über die Quittung) später von Kunden akzeptiert wird. Das ist soweit rechtlich ok. Das Problem der Bank ist, dass die Bank bei Auszahlung nicht weis, ob die Transaktion später akzeptiert wird. Sie trägt also das Risiko des Mißbrauchs.

Als zweites haben wir hier die Problematik der Betreuung. Sofern die Bank von der Betreuung Kenntnis hat (das ist regelmäßig der Fall), ist sie verpflichtet, zu prüfen, inwieweit Verfügungen des Kunden der Zustimmung des Betreuers bedürfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
6347342304847324632
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle Antwort


angenommen es gab überhaupt keine bevollmächtigung (auch nicht vom betreuer) und die bank hatte wirklich kenntnis davon, dass Frau B betreut wird, ist das dann Untreue?

hat die bank grob fahrlässig gehandelt? Im Grunde doch ja, aber kann man sie in diesem Fall zu Haftung heranziehen, oder ist der einzige der haftbar gemacht werden kann der sohn?


MFG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Untreue ist ein Straftatbestand (der hier nicht vorliegt).

Es geht hier um Zivilrecht.

Die Bank muss beweisen, dass die Auszahlung wirksam vom Kunden beauftragt wurde. Kann sie dies nicht (und nach dem ET sieht das so aus), kann der Kunde (resp. Betreuer) die Wiedergutschrift des (ohne wirksamen Kundenauftrag) ausgezahlten Betrages verlangen.

Die Bank müsste sich dann an den Sohn halten, gegen den die Bank dann einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
6347342304847324632
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

ahja ok danke

kann man denn sagen der Kassirer, der ausgezahlt hat, hat Mithilfe zu unberechtigter Berreicherung geleistet? gibt es sowas?

dann müsste man ihm aber nachweisen das er vorsätzlich gehandelt hat oder?


mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

"ungerechtfertigte Bereicherung" klingt zwar wie ein Straftatbestand, ist aber keiner. Das ist eine Norm aus dem Zivilrecht, die besagt, dass man etwas wieder rausgeben muss, wenn man es ohne Rechtsgrund erlangt hat. Das muss nicht widerrechtlich sein. (z.B. wenn ein Vertrag erfolgreich angefochten und rückabgewickelt wird). Die Themen Vorsatz, Beihife etc. entfallen hier.

Gruss Hans-Jürgen
***
_________________
Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.