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Vorfälligkeit rechtens?

 
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Klaus77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 11:55    Titel: Vorfälligkeit rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man ein Forward-Darlehen abschließt und zwischenzeitlich das Haus verkauft und das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann die Bank Vorfälligkeitsentschädigung verlangen ?
Also z.B. Forwarddarlehen abgeschlossen im Mai für Dezember, Hausverkauf im November.
Ein Auszahlungsantrag ist noch nicht gestellt worden.

Viele Grüße,
Klaus77
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Forward Darlehen verpflichtet zur Abnahme des Darlehens (und sichert im Gegenzug die Kondition). Wenn im Darlehensvertrag daher kein Recht auf kostenfreien Darlehensverzicht vereinbart wurde (das wäre sehr ungewöhnlich), kann das Forward Darlehen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung (die in diesem Fall Nichtabnahmeentschädigung heisst) aufgelöst werden.
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Klaus77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, ich habe mir schon so etwas gedacht ...
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