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Verfasst am: 07.10.06, 19:07 Titel: FIRMA pleite ? neue gründen! ; Frage
Hallo ihr Fachwissenden!
habe mal ein kleines "gedankenspiel" und hoffe, ihr könnt eure qualifizierte meinung dazu äußern.
hier der fall:
firma A liefert seit 20 jahren an firma b (GmbH)
bis vor 2 jahren gab es keine zahlungsprobleme.
jetzt sind rechnungen von 8 monaten (jan-aug 2006) nicht bezahlt. immer wieder wurde deshalb telefoniert und die zahlung wurde zugesichert. auch ein mahnschreiben 2005 blieb ohne erfolg.
am 1.4.2006 hat sich der sohn, der mit seiner frau schon viele jahre in dem geschäft des vaters arbeitet, mit dem gleichen namen,dem gleichen gegenstand des gewerbes,gleiche adresse usw. in das gewerberegister eintragen lassen. der senior steht z.zT auch noch drin.
bei der IHK pfalz erfolgte kein eintrag des juniors.
am 8.8.06 und 10.8.06 wurde beiden partein eine zahlungsfrist per einschreiben gesetzt,die aber nicht eingehalten wurde.
vor etwa 6 wochen hat der 76jährige senior wegen demenz einen rechtsanwalt als betreuer bekommen.
anfang oktober 2006 ist über das vermögen des seniors ein insolvenztantrag gestellt worden.
bisher wurde uns von der schwiegertochter immer gesagt,dass der schwiegervater vermögen hat (zb ein haus).
der sohn und die schwiegertochter sind der meinung, der senior ist auf zahlung zu verklagen.
FRAGE:
welche von beiden patrein kann mit aussicht auf erfolg (forderung sind über 10.000€ landgericht) verklagt werden?
Von der Partei mit der der Vertrag geschlossen wurde, hier wohl der b GmbH.
Wobei man bei "Aussicht auf Erfolg" wohl arge Abstriche wird machen müssen.
Wurde der Insolvenzantrag bzgl. des Privatvermögens des Seniors gestellt, oder auch über das Vermögen der GmbH? In letzterem Fall müsste man nicht klagen, sondern die Forderung zur Tabelle anmelden. Und dann sehen, ob man irgendwie auf den GF durchgreifen kann.
War der Sohn auch Geschäftsführer der GmbH? Oder nur der Senior? _________________ Gruß
Von der Partei mit der der Vertrag geschlossen wurde, hier wohl der b GmbH.
Wobei man bei "Aussicht auf Erfolg" wohl arge Abstriche wird machen müssen.
Wurde der Insolvenzantrag bzgl. des Privatvermögens des Seniors gestellt, oder auch über das Vermögen der GmbH? In letzterem Fall müsste man nicht klagen, sondern die Forderung zur Tabelle anmelden. Und dann sehen, ob man irgendwie auf den GF durchgreifen kann.
War der Sohn auch Geschäftsführer der GmbH? Oder nur der Senior?
Verfasst am: 08.10.06, 18:37 Titel: Re: FIRMA pleite ? neue gründen! ; Frage
brenner100 hat folgendes geschrieben::
am 1.4.2006 hat sich der sohn, der mit seiner frau schon viele jahre in dem geschäft des vaters arbeitet, mit dem gleichen namen,dem gleichen gegenstand des gewerbes,gleiche adresse usw. in das gewerberegister eintragen lassen. der senior steht z.zT auch noch drin.
Dann haftet er noch 5 Jahre für alle Verbindlichkeiten der Firma.
Dann haftet er noch 5 Jahre für alle Verbindlichkeiten der Firma.
Es handelt sich um eine GmbH, d.h. in der Regel keine persönliche Haftung.
das trifft wohl zu. nun hat der senior auch privatinsolvenz angemeldet.
wen sollte man nun angehen? beim senior wird wohl nichts mehr zu holen sein aber es kann auch nicht angehen, dass man die firma einfach seinem sohn überschreibt und für die schulden kommt keiner mehr auf.
Verfasst am: 10.10.06, 18:11 Titel: Re: FIRMA pleite ? neue gründen! ; Frage
brenner100 hat folgendes geschrieben::
am 1.4.2006 hat sich der sohn, der mit seiner frau schon viele jahre in dem geschäft des vaters arbeitet, mit dem gleichen namen,dem gleichen gegenstand des gewerbes,gleiche adresse usw. in das gewerberegister eintragen lassen. der senior steht z.zT auch noch drin.
bei der IHK pfalz erfolgte kein eintrag des juniors.
Gut, die erste Firma war eine GmbH.
Doch was hat der Sohn jetzt gegründet? Das wird aus dem Beitrag nicht so klar. Was ist mit "Gewerberegister" gemeint?
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