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Hallo, wenn man für jemanden bürgt, weil dieser keine Arbeit hat und Hartz4empfänger ist, kann man dann die Bürgschaft auflösen, wenn der Hartz4empfänger wieder eine feste Arbeit hat? Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!
Man kann die Bürgschaft auch dann auflösen, wenn der Jemand keine Arbeit bekommt. In allen Fällen ist nur die Zustimmung des Bürgschaftnehmers notwendig. Wenn dieser feststellt, das neue/ andere/ bessere Sicherheiten enstanden sind, kann (!) dieser den Bürgen entlassen, falls er will.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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