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Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berechnen

 
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Zero80
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 01:25    Titel: Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berechnen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß nicht genau ob ich hier in der richtigen Rubrik bin, aber die hier passt glaub ich am ehesten.
Wenn eine Disco auf ihrer Internetseite und auf Plakaten (die Tage vorher in eben dieser Disco hängen) mit einer Veranstaltung wirbt bei der der Zutritt KOSTENLOS ist und auf der bis 12 Uhr diverse Getränke kostenlos sind nachher beim Rausgehen einfach einen Mindestverzehr berechnen wenn man nur eben diese kostenlosen Getränke getrunken hat? Von diesem Mindestverzehr steht wie gesagt nirgens etwas und beim Reingehen (bei der Kartenausgabe wird sogar noch erklärt welche Getränke alle kostenlos sind aber nichts von irgendeinem Mindestverzehr erwähnt.

Was kann man tun wenn man schon seinen Unmut hierüber an der Kasse kundgetan hat, aber der Kassierer (mit seinen Securitys) einen nicht aus der Disco gelassen hätte wenn man diesen Mindestverzehr nicht bezahlt hätte?
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Zero80
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Keiner ne Idee ?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Den Diskothekenbetreiber wegen Betruges anzeigen, zivilrechtlich Schadenersatz fordern. Er hat ja über die Vertragsbedingungen getäuscht, um sich zu bereichern (§ 263 Abs. 1 StGB). Und die Willenserklärung "Ich bin einverstanden, zu den Bedingungen die Diskotheke zu betreten" ist nach § 123 (1) BGB anfechtbar und der Diskobetreiber ist zur Herausgabe des Betrages nach §§ 812 ff. BGB verpflichtet.

Natürlich ist das vielleicht nicht so einfach, wie ich geschrieben habe.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Zero80
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.10.06, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank schonmal, ich hab denen erstmal ne E-Mail geschrieben...
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 08:24    Titel: Re: Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berech Antworten mit Zitat

Zero80 hat folgendes geschrieben::
einen nicht aus der Disco gelassen hätte wenn man diesen Mindestverzehr nicht bezahlt hätte?

Und meiner Meinung nach noch eine Anzeige wegen Nötigung und Freiheitsberaubung!

Viele Grüsse
karli
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zero80 hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank schonmal, ich hab denen erstmal ne E-Mail geschrieben...


Vorsicht, Zero80!

l-user hat folgendes geschrieben::
Natürlich ist das vielleicht nicht so einfach, wie ich geschrieben habe.


Ich bitte darum, Beiträge in diesem Forum nur als theoretische Erörterung des Problems zu betrachten - und darum, Beiträge auch nur in dieser Form zu schreiben.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nils-Christian Engel,
ich habe mE in allgemeiner Form geschrieben, also nicht "Du kannst...", sondern in Infinitivform.

Und noch: In welcher Hinsicht soll Zero80 vorsichtiger sein?
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nebelhoernchen
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 17:57    Titel: Re: Ohne Ankündigung einen "Mindestverzehr" berech Antworten mit Zitat

Zero80 hat folgendes geschrieben::
Was kann man tun wenn man schon seinen Unmut hierüber an der Kasse kundgetan hat, aber der Kassierer (mit seinen Securitys) einen nicht aus der Disco gelassen hätte wenn man diesen Mindestverzehr nicht bezahlt hätte?

Nicht bezahlen und die Hinzuziehung der Polizei verlangen bzw. diese selbst rufen.

Am nächsten Tag:
Ordnungsamt einschalten (Gewerbeaufsicht).
Abmahnberechtigte Institutionen informieren (Verbraucherschutz, Abmahnvereine, Wettbewerber, Hotel- und Gaststättenverband ...).
Eventuell auch die örtliche Lokalzeitung in Kenntnis setzen.
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Ivanhoe190
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

hätte die polizei da was machen können, also der sache mit dem MVZ?
sicher rausbegleiten, klar Smilie
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

@l-user: Dein Beitrag war völlig korrekt unter Vorbehalt formuliert. Sollte ein positives Beispiel sein! Sehr glücklich

Meine Warnung an Zero80: nicht zu schnell Ratschläge aus dem Forum in die Tat umsetzen. Eben weil alles vielleicht nicht so einfach wie geschrieben ist.
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