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Verfasst am: 12.06.06, 18:21 Titel: Bürgschaft befriedigt. Was nun ?
Hallo,
A hat für B gebürgt. B erfüllt keine einzige Rate. Die Bank geht jedoch nicht --erfreulicherweise -- wie bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft vor, sondern erlangt einen Titel gegen B, der fruchtlos vollstreckt wird. Erst danach befriedigt A die Bürgschaftsforderung. Also Ausfallbürgschaft. Soweit ich weiß.
FRAGE:
Ist neben der Forderung, die die Bank gegen B hatte auch der 30 Jahre lang vollstreckbare Titel übergegangen ? Oder hätte A hier ein eigenes gerichtl. Mahnverfahren einleiten müssen ?
Der Übergang war Feb. 2001 die Befriedigung durch A war Nov. 2001. A wurde aus der Bürgschaft entlassen.
Ist es richtig, dass A´s Anspruch gegen B dann zum 31.12.2004 verjährt ist ? Kann A noch irgendwas tun ? B erbt nun und könnte 1/6 der Forderung zahlen.
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