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Verfasst am: 10.10.06, 20:33 Titel: Zu unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern , aber wie ?
Hallo !
Herr A bemerkt bei Lektüre der Kontoauszüge,das er seit 4/05 quartalsweise einen Betrag für eine Restschuldversicherung per Einzugsermächtigung abgebucht bekommt.
Fakt ist aber, daß er nie eine Zustimmung dazu gegeben habe; auf dem Darlehnensvertrag für sein geleastes Auto ist darüber auch nichts vermerkt, eine Einzugsermächtigung habe er nie unterschrieben, eine Bestätigung bzw. Police nie erhalten.
Was für Chancen hat Herr A, die zu Unrecht gezahlten Beitäge zurückzufordern ?
Wie sollte er vorgehen ?
erst einmal das klein-gedruckte lesen. oft ist die restschuldversicherung im kleingedruckten des kredit-/leasingsvertrages geregelt....
und mit unterschrift des kauf-/kredit-/leasingvertrages wird diese automatisch abgeschlossen. eine police oder extra-bestätigung wird in diesen fällen meines wissen nach nicht verschickt.
die prämie dafür ist aber gleichwohl in der "normalen" rate eingerechnet. wird den die leasing-rate monatlich oder auch quartalsweise beglichen?
wieso fällt das eigentlich erst jetzt auf? wenn geld von meinem konto abfließt kontrolliere ich das regelmäßig mit jedem kontoauszug _________________ MfG,
Duisburger
Herr A hat laut Darlehnensvertrag einen Restschuldversicherungsbeitrag von 0,-€ und nichts im Kleingedruckten versteckt.
Er schaut nicht regelmäßig, da im Ausland tätig, auf seine Kontoauszüge. Die Leasingrate wird quartalsweise abgebucht, die Restschuldversicherung auch, aber von einer anderen Bank(ca.2 Tage später).
Hat er Chancen auf Rückzahlung ?
Tja. das ist von hier aus schwer zu sagen. Es kommt halt drauf an, ob der Vertrag über die Restschuldversicherung mit dieser Versicherungsprämie wirksam geschlossen wurde. Dazu gibt die Sachverhaltsschilderung zu wenig her. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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