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Zu unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern , aber wie ?

 
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hypochonder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 20:33    Titel: Zu unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern , aber wie ? Antworten mit Zitat

Hallo !

Herr A bemerkt bei Lektüre der Kontoauszüge,das er seit 4/05 quartalsweise einen Betrag für eine Restschuldversicherung per Einzugsermächtigung abgebucht bekommt.
Fakt ist aber, daß er nie eine Zustimmung dazu gegeben habe; auf dem Darlehnensvertrag für sein geleastes Auto ist darüber auch nichts vermerkt, eine Einzugsermächtigung habe er nie unterschrieben, eine Bestätigung bzw. Police nie erhalten.
Was für Chancen hat Herr A, die zu Unrecht gezahlten Beitäge zurückzufordern ?
Wie sollte er vorgehen ?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

erst einmal das klein-gedruckte lesen. oft ist die restschuldversicherung im kleingedruckten des kredit-/leasingsvertrages geregelt....
und mit unterschrift des kauf-/kredit-/leasingvertrages wird diese automatisch abgeschlossen. eine police oder extra-bestätigung wird in diesen fällen meines wissen nach nicht verschickt.
die prämie dafür ist aber gleichwohl in der "normalen" rate eingerechnet. wird den die leasing-rate monatlich oder auch quartalsweise beglichen?
wieso fällt das eigentlich erst jetzt auf? wenn geld von meinem konto abfließt kontrolliere ich das regelmäßig mit jedem kontoauszug Geschockt
_________________
MfG,
Duisburger

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Cassidy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Herr A hat doch aber sicherlich zu Zwecken der Bonitätsprüfung seine Bankverbindung angegeben.

Es ist allgemein üblich, Verpflichtungen solcher Art per Banklastschrift einziehen zu lassen.

Hat Herr A nicht bemerkt, daß er mit dem Darlehensvertrag eine Lebensversicherung (Restschuldversicherung) abgeschlossen hat?

Herr A sollte den Vertrag für sein geleastes Auto einfach mal umdrehen und die Bedingungen lesen....

Es gibt die Möglichkeit, Lastschriften zu widersprechen. Wenn der Widerspruch nicht gerechtfertigt ist, wird es teuer.

hypochonder, A sollte seinen Vertrag noch einmal genau lesen.
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hypochonder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Herr A hat laut Darlehnensvertrag einen Restschuldversicherungsbeitrag von 0,-€ und nichts im Kleingedruckten versteckt.
Er schaut nicht regelmäßig, da im Ausland tätig, auf seine Kontoauszüge. Die Leasingrate wird quartalsweise abgebucht, die Restschuldversicherung auch, aber von einer anderen Bank(ca.2 Tage später).
Hat er Chancen auf Rückzahlung ?
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

hypochonder hat folgendes geschrieben::
Hat er Chancen auf Rückzahlung ?


Tja. das ist von hier aus schwer zu sagen. Es kommt halt drauf an, ob der Vertrag über die Restschuldversicherung mit dieser Versicherungsprämie wirksam geschlossen wurde. Dazu gibt die Sachverhaltsschilderung zu wenig her.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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