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Bilder von Unfallopfern im Internet

 
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ViewSource
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 13:00    Titel: Bilder von Unfallopfern im Internet Antworten mit Zitat

Hallo Community.

Gibt es Vorschriften / Regeln / Gesetze die das veröffentlichen/zeigen von anstößigen Bildern im Internet betreffen?
Ich meine keine Bilder der "nackten Tatsachen" sondern eher Bilder von z.B. Unfallopfern mit recht guter Sicht auf Verletztungen usw.

Hoffe ich werde verstanden.

(War mir mit dem Topic nicht sicher, kann gerne ins richtige verschoben werden.)

MfG
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Unfallopfer auf den Bildern nicht identifizierbar sind, sehe ich da keinen Angriffspunkt.
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Muss man den sonst keine Maßnamen treffen, wie z.B eine "Ab 18 Erklärung"?

Ich mein, so einfach nen Bild von einem verstümmelten toten Unfallopfer kann man doch nicht so einfach auf die Startseite setzten.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 09.10.06, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Und was soll eine "Ab 18" Erklärung bringen?
Die verschreckt minderjährige?
Sie meinen aber nicht die Seite rotten dot com?
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ViewSource
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

rotten dot com ist ein schlechtes Beispiel.

Ich möchte eigentlich nur wissen ob es Gezetz/Regel o. ä. gibt welche greifen wenn ich z.B auf meiner Homepage Bilder von toten Personen oder Unfallopfern zeigen möchte.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

rettich hat folgendes geschrieben::
Solange die Unfallopfer auf den Bildern nicht identifizierbar sind, sehe ich da keinen Angriffspunkt.
Das hört sich in dem Zusammenhang wirklich böse an. Geschockt Verbrennungen vierten Grades "am" ganzen Körper dürften also in Ordung gehen.

@ ViewSource, wenn Sie nicht auch so Sachen wie Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht meinen, dann wüßte ich keines.
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 10.10.06, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

ViewSource hat folgendes geschrieben::
Ich möchte eigentlich nur wissen ob es Gezetz/Regel o. ä. gibt welche greifen wenn ich z.B auf meiner Homepage Bilder von toten Personen oder Unfallopfern zeigen möchte.


"Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

189 StGB

mbG
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ViewSource
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Anmeldungsdatum: 09.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Genau danach habe ich gesucht.
Danke.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 11.10.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme stark an, man kann nur das Andenken eines bestimmten Toten verunglimpfen. Dieser müßte also identifizierbar sein. Auch dürfte sich i.d.R. nur aus dem Zeigen noch kein Verunglimpfen ergeben.
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