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Nochmal, wer eine Wohnung in einer Gemeinde bewohnt und dieses die vorwiegend benutze Wohnung ist (Hauptwohnung), dann kann er mehrere weitere Wohnungen innerhalb der Gemeinde besitzen ohne diese anzumelden.
Da man bei einer Ummeldung (umzung innerhalb einer Gemeinde) die alte Wohnung nicht abmelden kann, bzw. man keine Bestätigung vorlegen muss, dass man aus der alten Wohnung ausgezogen ist, könnte man in dem Fall sagen, dass man diese Wohnungen beide bewohnt hat, erst aber jetzt aus der bisher gemeldeten Wohnung ausgezogen ist.
Somit ist das Einzugsdatum richtig und der Bußgeldbescheid anfechtbar.
Die Meldebehörde prüft dann nicht mehr, ob und wann die Person in der alten Wohnung ausgezogen ist.
In der Regel wird das Verfahren dann eingestellt.
Zumindest in NRW ist da so !
Es wird schwierig sein, die jetzige Wohnung als Nebenwohnsitz vorzutäuschen, zumal X im Anmeldeformular "Hauptwohnsitz" angegeben hat, und sein Vermieter außerdem im Haus wohnt und ihn bestimmt verpetzt.
X wollte lieber was nicht nachweisbares machen.
Auf der Internetseite der Stadt (es handelt sich übrigens um Köln ) gibt es das Anmeldeformular zum Download. Dort steht:
"Das An- oder Ummeldeformular kann dem Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle auch auf dem Postweg übersandt werden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt "
Außerdem "Die Einzugsbestätigung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, grundsätzlich können Sie sich ohne Bestätigung des Vermieters anmelden."
Darf ich aus dem Schweigen schließen, dass es nichts einzuwenden gibt?
1. Das Formular könnte seit weniger als zwei Jahren im Internet verfügbar sein. Wie bereits gesagt, ist es nicht von Vorteil im Rahmen einer Anhörung der Lüge überführt zu werden.
2. Selbst wenn X das Formular auf anderem Wege erhalten und auf dem Postweg versandt hat, trägt nicht die Stadt K das Risiko die Briefsendung auch zu erhalten. X hat keinen Nachweis, dass der Brief an die Stadt K gesandt wurde.
Sorry, aber die Behauptung ist dämlich und ggf. gefährlich.
Und nein, sowas ist im juristischen Sinne keinesfalls hieb- und stichfest. Ein Mörder mit einem solchen "Alibi" käme klar in den Knast. Für jeden Richter wären die Ausflüchte problemlos als solche zu erkennen.
X hat übrigens zur Zeit ziemlich genau -2000 Euro. Sollte X das im Anhörungsbogen vermerken?
Und ich habe sechsstellig Minusgeld. Leider interessiert das niemanden (ausser der Bank, die die Zinsen dafür sehen will).
Angeben könnte X meines Wissens Sachverhalte wie Arbeitslosigkeit, den Bezug von Sozialleistungen, Erwerbsunfähigkeitsrenten oder ähnliches ...
Also hätte X auch dafür büßen müssen, wenn es tatsächlich so passiert wäre?
X hat übrigens zur Zeit ziemlich genau -2000 Euro. Sollte X das im Anhörungsbogen vermerken?
X hätte fahrlässig gehandelt, wenn er sich nicht wundert, dass zwei Jahre lang keine Reaktion auf die Anmeldung in der Stadt K erfolgt ist. Und einem volljährigen Menschen müsste man vorwerfen, er hätte ahnen müssen, die Sendung hätte den Empfänger nicht erreicht.
Deswegen verschicken viele Leute wichtige Korrespondenz (Vertragskündigungen, etc.) als Übergabeeinschreiben, um im Zweifelsfall die besseren Karten zu haben.
Für die Bemessung der Geldbuße sind u. a. relevant:
a) Einkommen und Vermögen
b) langfristige Schulden
Einen Dispokredit im Minus würde ich nicht als langfristig ansehen. (Ich vermute, dass die -2.000 Euro dies darstellen) Wichtiger ist die Gesamtsituation. Welches Einkommen wird monatlich erzielt, etc.
Und dies kann man bei der Anhörung durchaus angeben. Die Behörde hat sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu ermitteln. Und in Aussicht einer 1.000 Euro Geldbuße kann man durchaus erwähnen, dass man monatlich nur XXX Euro verdient und dazu noch Schulden auf dem Girokonto hat. Negativ auslegen kann man das nicht.
Und etwas am Rande:
Die abstrakte Darstellung der Fälle soll nicht nur vor dem Vorwurf der Rechtsberatung in diesem Forum schützen. Hier liest (und schreibt) sicherlich auch der ein oder andere Behördenmitarbeiter mit, der rechtlich fit bleiben möchte. Als Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle der Stadt K würde ich in den nächsten Tagen beispielsweise genau aufpassen, welche Anhörungsbögen zurückkommen...
Es ist also auch für dich von Vorteil, den Sachverhalt des X so genau wie möglich zu schildern, ohne allzu konkret zu werden.
1. Bei der Wahrheit bleiben und sagen, wieso X sich verspätet umgemeldet hat. (Umzug von Anfang an geplant, usw.). Einsicht zeigen.
2. Betonen, dass X den rechtswidrigen Zustand aus freien Stücken heraus beendet hat. (Ein Bußgeld für einen von der Behörde ermittelten Meldeverstoß ist höher!)
3. Die wirtschaftliche Situation schildern.
Wenn X so vorgeht, kommt das wesentlich besser an, als würde jemand behaupten, die Meldeunterlagen versandt zu haben. Die Sachbearbeiter sind nicht blöd und lassen sich ungern verar***en.
Mit ein wenig Glück kommt X an einen verständnisvollen Sachbearbeiter und zahlt <100 Euro. (Allerdings kenne ich den Regelrahmen bzw. die internen Anweisungen der Stadt K nicht). Immer dran denken: Die Behörde hat Ermessen!
Anderes Beispiel: Y baut ohne Genehmigung ein Carport. Die Genehmigung wird nachträglich erteilt. Bußgeldverfahren läuft trotzdem getrennt davon. Bußgeld bis zu 100.000 (!!!) Euro. Y ist verheiratet, hat zwei Kinder und zahlt sein Haus ab. Monatseinkommen 3.000 Euro, Kosten des Carports 2.000 Euro. Angemessenes Bußgeld wäre 500 Euro. Es tut dem Y weh, ist jedoch weit weg von den 100.000 Euro.
Ich persönlich plädiere daher, in Anhörungsschreiben für kleinere Delikte auf die Angabe "Bußgeld bis zu XX.000 Euro" zu verzichtet. Erstens fällt jeder Empfänger beim Lesen des Briefs mit Herzinfarkt tot um, zweitens stellt das tatsächliche Bußgeld nur einen Bruchteil dar.
Ich persönlich plädiere daher, in Anhörungsschreiben für kleinere Delikte auf die Angabe "Bußgeld bis zu XX.000 Euro" zu verzichtet. Erstens fällt jeder Empfänger beim Lesen des Briefs mit Herzinfarkt tot um, zweitens stellt das tatsächliche Bußgeld nur einen Bruchteil dar.
Die Belehrung über die mögliche maximale Höhe des zu verhängenden Bußgeldes finde ich persönlich allerdings nicht sooo schlecht. Schließlich könnte es den im Beispiel genannten Familienvater mit seinem Carport evtl. zukünftig davon abhalten, noch mehr "Schwarzbauten" in die Welt zu setzen (weil er dann damit rechnen muß, daß er im Wiederholungsfall nicht mehr so "billig" damit durchkommt).
Die Belehrung über die mögliche maximale Höhe des zu verhängenden Bußgeldes finde ich persönlich allerdings nicht sooo schlecht.
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden, aber der Meldebehörde zu erzählen, das Bußgeld dürfe nur so und so hoch sein; ich würde das lassen. Ich denke, das beste wäre, den Ball flach zu halten, keine dümmlichen Ausreden zu suchen, die Owi zugeben und Besserung geloben. Ob X jetzt wegen möglichem kurzfristigem (???) Wohnungswechsel die Anmeldung versäumt hat? Ich denke, in aller Regel macht es sich nicht besonders gut, für eine dümmliche Owi noch dümmlichere Ausreden zu suchen. Wenn man es erst schafft, dass sich der Sachbearbeiter vera*#scht fühlt, wird die Geldbuße bestimmt nicht geringer.
X muss sich sölbens an die Nase fassen, niemand anders hat das Ding in den Sand gesetzt. All zu ofthört bestimmt kein Sachbearbeiter, dass jemand zwar nicht wirklich wollend, aber immerhin im Nachhinein der Tatsache bewußt einen Fehler eingesteht. Ich würde eher nicht versuchen, den Menschen mit irgendwelchen Stories für dumm zu verkaufen, das mag keiner!
In den sauren Apfel beissen und den Fehler nicht wiederholen, was ist denn an einer Anmeldung sooo furchtbar? Und zu fabulieren, es wäre irgendwas abgeschickt worden... ; besser lassen. Irgendwann in 18 Monaten hätte sich jeder die aktuelle Adresse auf den Perso "pinnen" lassen, hilft nix; aus der Nummer kommt man nicht raus, man kann das drehen und wenden, jetzt noch dummes Zeugs rezählen führt m.E. zu gar nix.
Vielleicht habe ich da etwas falsch verstanden, aber der Meldebehörde zu erzählen, das Bußgeld dürfe nur so und so hoch sein; ich würde das lassen. Ich denke, das beste wäre, den Ball flach zu halten, keine dümmlichen Ausreden zu suchen, die Owi zugeben und Besserung geloben
Am Rande: Der zitierte Text war von nebelhoernchen.
Ich verdeutliche, was ich ausdrücken wollte:
Bei der Wahrheit bleiben. Zumindest verstrickt man sich später nicht in Widersprüche und kann seine Motive detailliert erläutern.
Ob man den Grund nennen will oder nicht, mag sicher jedem selber überlassen sein. Glaubhaft und nachvollziehbar sollte es aber sein, sonst fühlt sich der/die MitarbeiterIn der Behörde wirklich veräppelt.
Die Gründe für X habe ich jetzt als Wahrheit hingenommen. Dümmliche Ausreden bei der Sachverhaltsdarstellung hier im Forum zu präsentieren wäre nicht clever. Immerhin soll die Lage des fiktiven X so realitätsnah als nur möglich betrachtet werden.
Auch sollte die Behörde nicht über die Höhe der Geldbuße belehrt werden, das stimmt.
Mir geht es darum, dass man mit einfließen lässt, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse ausschauen. Z. b.: "Da das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen kann, bitte ich zu berücksichtigen, dass ich derzeit studiere und ein monatliches Einkommen von lediglich XXX Euro habe".
Beim Thema "maximal Bußgeldhöhe" wollte ich nur anmerken, dass ich es für falsche Behördenpraxis halte, bei jedem kleinen Verstoß automatisiert im Anschreiben den Passus "Bußgeld bis zu XXXXX Euro" einfliessen zu lassen. Die tatsächlich verhängte Geldbuße hat in kaum einem Fall (irgendwo im Promillebereich angesiedelt) etwas mit der Maximalhöhe zu tun - vor Gericht noch weniger. Gerichte kürzen die verhängte Geldbuße im Allgemeinen.
So ist mir ein Fall bekannt, in dem ein Gericht die ursprünglich verhängte Geldbuße von 8.000 Euro auf 3.000 Euro gekürzt hat. War im Baurecht angesiedelt. Der wirtschaftliche Vorteil durch die Owi belief sich auf ca. 20.000 Euro. Im übrigen hat sich das Gericht der Argumentation der Behörde im vollen Umfang angeschlossen.
Aber egal: Im Fall des X bleibe ich dabei:
Wahrheitsgemäß den Verstoß erklären, Einsicht zeigen und darum bitten, das Einkommen bei der Bußgeldberechnung zu berücksichtigen.
In meinen Augen ist das der preiswerteste Weg aus dieser Sacher herauszukommen.
Das An- oder Ummeldeformular kann dem Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle auch auf dem Postweg übersandt werden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt "
Also ich finde da:
Stadt Köln hat folgendes geschrieben::
Das Anmeldeformular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen und auch vorab auf dem Postweg an das Kundenzentrum oder die Meldehallen übersenden. Der Personalausweis kann jedoch leider erst bei Vorlage vor Ort beim Kundenzentrum oder den Meldehallen geändert werden. Sie können auch jemanden bevollmächtigen Ihren Personalausweis zur Änderung beim Kundenzentrum oder den Meldehallen vorzulegen.
Nun ist die Frage, ob die Anmeldung nicht erst mit der Änderung im Ausweis und, bzw. mit der Aushändigung der Meldebescheinigung an den Bürger abschliessend vollzogen ist....
Darüber hinaus:
Merkblatt zur ANMELDUNG hat folgendes geschrieben::
Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen des Meldescheines die folgenden Hinweise mit Aufklärung über Ihre
RECHTE und PFLICHTEN sowie über die Zulässigkeit von DATENÜBERMITTLUNGEN aufmerksam durch.
Nach dem Meldegesetz NW hat sich INNERHALB EINER WOCHE anzumelden,
wer eine Wohnung bezieht (§ 13); dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel
innerhalb derselben Gemeinde. Das Melderecht stellt dabei
allein auf den tatsächlichen Vorgang des Beziehens einer Wohnung ab,
ohne dessen rechtliche Zulässigkeit zu regeln; so wird z. B. nicht geprüft, ob
die vorgesehene Nutzung der Wohnung baurechtlich zulässig ist. Bitte achten
Sie unbedingt darauf, daß Sie die vorgenannte Frist nicht überschreiten,
da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße zu
rechnen haben.
Mit dem Meldeschein müssen Sie die Abmeldebestätigung der bisher
zuständigen Meldebehörde für die bisherige Wohnung vorlegen.
Mit der "Abmeldebestätigung der bisher
zuständigen Meldebehörde für die bisherige Wohnung" sieht es ja wohl auch eher schlecht aus... ?!? ... will heißen, die haben Sie nicht, bzw. haben Sie nachweisbar nie gehabt ...?!? ... also können Sie sie auch nicht dem angeblichen Brief von vor 18 Monaten beigelegt haben.
Kurzum: Auch ich würde Ihnen raten, bei der Wahrheit zu bleiben, kleine Brötchen zu backen und um/auf ein mildes Bußgeld bitten/hoffen. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Beim Thema "maximal Bußgeldhöhe" wollte ich nur anmerken, dass ich es für falsche Behördenpraxis halte, bei jedem kleinen Verstoß automatisiert im Anschreiben den Passus "Bußgeld bis zu XXXXX Euro" einfliessen zu lassen. Die tatsächlich verhängte Geldbuße hat in kaum einem Fall (irgendwo im Promillebereich angesiedelt) etwas mit der Maximalhöhe zu tun - vor Gericht noch weniger. Gerichte kürzen die verhängte Geldbuße im Allgemeinen.
Über die Bußgledrahmen wird doch regelmäßig in der Anhörung eine Aussage getroffen. Ich meine schon, dass die Behörde diesen Rahmen irgendwann im Verfahren bekannt geben sollte, damit X eine Vorstellung bekommt, wie der Gesetzgeber den Verstoss "materiell" bewertet. Natürlich muss die Behörde bei der Bußgeldbemessung die Verhältnismäßigkeit wahren und das Bußgeld schuld- und tatangemessen erheben, sonst riskiert sie, bereits im Widerspruchsverfahren aufgehoben zu werden. Aber bei der Bemessung der Höhe könnte es doch eine Rolle spielen, in wie weit X einsichtig ist und "Reue" zeigt?
Nur liegt der Fall hier so, dass die Owi über einen Zeitraum von 18 Monaten begangen wurde. Und nach dem Inhalt der Posts war X die Meldepflicht in diesem fiktiven Fall bekannt. Ich fürchte daher, dass sich die Behörde sicher leicht vom unteren Bußgeldrahmen Richtung Mitte bewegt.
Also in einem anderen Thread wurde geschrieben, dass der Hauptwohnsitz dort anzumelden ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht dort, wo man sich überwiegend aufhält.
So kann man auch wenn man in einer Stadt wohnt und studiert, seinen Lebensmittelpunkt weiterhin in seiner 200 km entfernten Heimatstadt haben, wenn dort z.B. Eltern und Freunde wohnen und man dort regelmäßig hinfährt. Ergo ist es auch keine Owi sich in der neuen Stadt nicht anzumelden.
Schließlich kann der Familienvater aus Berlin, der die Woche über Köln arbeitet und deswegen dort eine Wohnung hat, auch seinen Hauptwohnsitz in Berlin behalten.
Die Einwohndermeldeämter erzählen (insbesondere Studenten) gerne was anderes, da jeder zusätzliche Einwohner für die Städte eine bessere finanzielle Situation darstellt.
Aber lasst Euch von den Jungs (oder Frauen) nicht einschüchtern.
Ich habe auch meinen Wohnsitz zu Hause behalten, was soll ich einer fremden Stadt, in der ich mich nur deshalb aufhalte, weil ich dort studiere, den Bürgermeister wählen...interessiert mich die Bohne, wer da Bürgermeister ist oder im Stadtrat sitzt. Ich fühle mich weiter in meiner Heimatstadt heimisch und halte mich rein zeitlich gesehen auch überwiegend da auf. Kann einem doch sowieso keiner nachweisen, wo man sich aufhält, abgesehen davon dass es auch egal ist.
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