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Das finde ich - falls eine wahre Behauptung - jetzt mal eine interessante Grundlage für weiteres Fabulieren.
Angenommen man wohnt da, wo Lebensmittelpunkt ist und muss sich in Stadt B nicht anmelden, weil Freunde, Familie, Feinde und Kopfgeldjäger alle sich in Stadt A tummeln. So geht das munter jahrelang. Dann plötzlich zieht die Familie weg, die Freunde werden durch eine etwas unglücklich verlaufende Geschichte mit der Ex zu Feinden, und nur die Kopfgeldjäger suchen noch die Nähe unseres Nichtbürgers der Stadt B.
Aufgrunddessen hält dieser es für sinnvoller, seinen Lebensmittelpunkt auf B zu verlagern und lernt dort dann auch recht bald ne neue schicke Tussi und Kumpels kennen (später auch Feinde und Kopfgeldjäger ). Er meldet sich ordnungsgemäß in der Stadt an, sobald sie das Kreuzchen bei "Ja" gemacht hat ("Willst du mit mir gehen" lautet die Frage bei diesem Ankreuztest).
Das KANN doch nicht in "Ordnung" sein, oder? _________________ "Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
Also in einem anderen Thread wurde geschrieben, dass der Hauptwohnsitz dort anzumelden ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und nicht dort, wo man sich überwiegend aufhält
Das ist nicht ganz richtig; es gibt Urteile, in denen Entscheidungsgrundlage war, wieviele Tage genau man an welchem Ort zugebracht hat. Hängt wohl auch ein wenig an einer evtl. Klagebegründung. Was für auswärts arbeitende Familienväter gilt (siehe jeweilige LMGe) muss noch lange nicht für Studenten gelten und schon gar nicht im vom TE geschilderten Fall.
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