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Ischiko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 30.09.06, 12:25 Titel: Bankhaftung??? |
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Hallo,
wenn ein Nachkomme Unterschriften des Erblassers auf Bankvollmachten gefälscht hat, und die Bank hat ausbezahlt, haftet dann die Bank für den ausbezahlten Betrag?
Ischiko |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 30.09.06, 14:59 Titel: |
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Die Frage gehört fast schon ins Strafrecht.
Hier hat sich ja wohl eindeutig der „ Nachkomme“ strafbar gemacht.
Ein Mithaftung der Bank käme, nur in Betracht, wenn der Erblasser
Müller hieß und der Nachkomme die Dokumente mit Schulze unterschrieben
hätte, sprich wenn die gefälschten Unterschriften gut genug waren ist eine
Haftung ausgeschlossen.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Ischiko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 30.09.06, 15:24 Titel: |
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Danke ZetPeO für die Antwort.
Nachkomme 2 hat mit Namen des Erblassers Bankvollmacht unterschrieben, laut Schriftgutacher hat die gefälschte Unterschrift 8 Abweichungen zur Originalunterschrift.
Der Erblasser hatte eine ganz markannte Unterschrift und war über 40 Jahre Kunde bei der Bank.
freundlicher Gruß
Ischiko |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 30.09.06, 15:36 Titel: |
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Hallo,
ZetPeO hat folgendes geschrieben:: | Ein Mithaftung der Bank käme, nur in Betracht, wenn der Erblasser
Müller hieß und der Nachkomme die Dokumente mit Schulze unterschrieben
hätte, sprich wenn die gefälschten Unterschriften gut genug waren ist eine
Haftung ausgeschlossen. |
nicht wirklich.
Die Bank darf Auszahlungen nur aufgrund Kundenauftrag vornehmen. Ist die Vollmacht hier nachweislich gefälscht, lag kein Kundenauftrag vor. Die Bank muss daher die Verfügungen rückgängig machen.
Natürlich kann die Bank diesen Schaden beim Täter geltend machen. Meist ist da aber nichts zu holen.
Die Bank trägt darüber hinaus die Beweislast, dass ein Kundenauftrag vorlag. |
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Ischiko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 30.09.06, 17:29 Titel: |
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Danke Karsten11
für die Antwort. Spielt die "Qualität" der Fälschung dabei keine Rolle?
Gibt es einen Link zu einem entsprechenden Urteil? Ich habe noch nichts passendes gefunden.
Netter Gruß
Ischiko  |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Ischiko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 30.09.06, 18:29 Titel: |
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Danke Karsten11, für den Link.
Mir fällt ein Stein vom Herzen.
Eine Filiallieiterin erwähnte in einem Telefongespräch, dass eine Unterschrift zur Prüfung in der Hauptzentrale sei, trotz Beschluß des Richters weigert sich die Bank aber, 4 weitere Konten mit Unterschriften vorzulegen.
Zwei Unterschriftfälschungen sind bereits bewiesen, wer weiss was da noch heraus kommt.
Für Links bin ich sehr dankbar.
Bei dieser Geschichte hatte das Gesetzbuch wohl nur leere Seiten.
Netter Gruß
Ischiko |
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Rolf22 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 523
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Verfasst am: 07.10.06, 10:30 Titel: |
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"trotz Beschluß des Richters weigert sich die Bank aber, 4 weitere Konten mit Unterschriften vorzulegen."
Wie bitte? Das ist ja schon kriminell. |
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Ischiko FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2006 Beiträge: 35
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Verfasst am: 12.10.06, 15:19 Titel: |
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@ Rolf22
Die Bank hatte immer andere ausreden .
Der Zuständige Herr xxx ist im Urlaub, der Zuständige ist auf Schulung,.
Zuletzt, der Zuständige Sachbearbeiter benötigt Monate um diese Konten herauszusuchen.
Das geht jetzt seid einem Jahr so. Aber jetzt habe ich einen neuen RA. Dank dieser
Seite habe ich einen Link entdeckt, der mich zu einem sehr guten RA geführt hat..
Heute kam der erste Brief des neuen RÀ, meine Begeisterung ist groß nicht nur vom
Schreibstiel, endlich hat man die Handlungsweise erkannt.
Nette Grüße
Ischiko |
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