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Musikbandkonto - rechtliche Absicherung - Frage?!?

 
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Peter.Silie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.10.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 15:31    Titel: Musikbandkonto - rechtliche Absicherung - Frage?!? Antworten mit Zitat

Sehr geerhte Damen und Herren

es gibt da nen kleines Problem, auf welches man auch durch mehrmahlieges suchen und googeln lieder keine passende Antwort gefunden hat.

Und zwar gehts es darum ein Bandkonto für eine junge, aufstrebende Band zu eröffnen und als man dieses Thema bei dieser Band mal ansprach, gingen auch gleich die Probleme los.

Die Band wollte nen Vertrag miteinander abschließen, aber leider hat davon keiner so recht Ahnung.

Vielleicht kann jemand, der juristisch besser bewandert ist, weiterhelfen.

Das erste Problem war, wie man sich darauf einigt, wer was und wieviel Zahlt und wie dann die Ansprüche darauf verteilt werden. Einer kann z.B. 100 € im Monat zahlen, der andere aber nur 50 €.

Der Band ist da in den Sinn gekommen das jeglicher privater anspruch auf das Geld entfätt und es ausschließlich für die Band genutzt wird! Dieseswurde jedoch von allen als unfair befunden.

So und nun zur eigentlichen Frage: Wie kann man sich dahin gehend absichern, das wenn jetzt jemand z.b. 500 € einzahlt hat und dann aus der Band geschmissen wird, weil die andern sich denken wir machen uns nen bunten mit dem Geld?

Desweiteren ist die Frage, wie man das lösen kann, wenn z.B 1000 € auf dem Konto sind, davon z.B. T-Shirts gekauft, und diese für 2500 € wieder verkauft werden, also somit 2500 € auf dem Konto sind. Wenn sich die Band aber nun auflößt, was man nich hofft, aber durch aus passieren kann, oder nur einer rausgeschmiessen wird, wie soll das Geld dann am besten aufgeteilt werden und welchen Anspruch hat der, der nicht gehen wollte, aber gehen mußte, wenn die mitglieder zu dem Anfangsbertrag von 1000 € unterschiedlich beigetragen haben?

Rechtlichgesehen ist das für die gewisse Band ein schwerwiegendes Thema, da sie gewillt ist jeden fair zu behandel!

Vielen Dank für Eurer Verständnis und vielleicht kann jemand helfen!

MfG

Ananymikus Lachen


Zuletzt bearbeitet von Peter.Silie am 12.10.06, 17:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sind eine GBR, wie sie die Einzahlungen regeln ist Ihre Sache. Entweder als Einlage in die GBR oder als Kredit an die GBR.
Wenn einer geht wird die GBR aufgelöst und eine neue gegründet. Das Kapital wird verteilt und neue gebildet

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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