Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hinweis auf Kleinunternehmerregelung in Rechnungen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hinweis auf Kleinunternehmerregelung in Rechnungen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Performer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 16:02    Titel: Hinweis auf Kleinunternehmerregelung in Rechnungen? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen A ist Gewerbetreibender und nimmt die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG. in Anspruch. Danach braucht er auf Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuerausweisen. Die Voraussetzungen für den §19 erfüllt A.

Nun die Frage, muss A in den Ausgangsrechnungen darauf hinweisen, dass er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und aus diesem Grunde keine USt. ausweisen darf? In dem Gesetzestext steht das laut Meinung des A nicht drin.

Danke im Voraus,

Christoph
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da ist aber A 185 Abs. 7 UStR hilfreich.

Gruß

der Petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
§ 31
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat folgendes geschrieben::

da ist aber A 185 Abs. 7 UStR hilfreich.


Die Frage war aber nicht, ob der Kleinunternehmer seine Steuer- bzw. Id-Nummer anzugeben hat, sondern ob ein Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft erforderlich ist.

Dies ist nach meinem Kenntnisstand tatsächlich nicht explizit vorgeschrieben, schon zur Vermeidung von Rückfragen seitens der Empfänger wegen fehlendem Steuerausweis bzw fehlendem Hinweis auf eine Steuerbefreiung aber anzuraten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lernenlernenlernen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2006
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle den Blick in § 14 Abs. 4 Nr 8 UStG:

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
...
8. "den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt"
...


http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 12.10.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der empfohlene Blick bringt uns aber nicht weiter, weil es sich bei der Kleinutnernehmerregelung nicht um eine Steuerbefreiung handelt. Schon aus dem Wortlaut des Gesetzes wird die Steuer nicht erhoben. Die Rechnung eines Kleinunternehmers beinhaltet also immer die Umsatzsteuer, es sei denn, der führt mal wirklich steuerfreie Umsätze gemäß § 4 UStG o. a. aus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.