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Verfasst am: 12.10.06, 20:44 Titel: Sanierung der Wohnung mit Miete verrechnen,Steuer oder nicht
Person A bezieht eine Wohnung die er selbst komplett Saniert ( Badezimmer neu, Elektrik komplett neu , Fenster einbauen , Fußböden neu , verputzen und streichen)und vereinbart mit dem Vermieter B als Gegenleistung eine Mietfreiheit von 16 Monaten im Wert von ca. 10.000€ für die Arbeitsleistung.
Die Arbeitsleistung wird vom Person A erbracht , Material wird vom Vermieter B gestellt.
Muß irgendjemand der beteiligten Personen an irgend einer Stelle z.B. Einkommens- oder Mehrwertsteuer abführen?
Bei diesem Fall handelt es sich eindeutig um höhere Geldbeträge und über Leistungen die über die normalen Renovierungstätigkeitern von Mietern weit hinausgehen.
Deshalb dürfte hier Erzielens von Einkünften nach § 2 EStG für den Mieter wesendlich mehr im Vordergrund stehen als bei Beispiel aus aus dem alten Forum.
Das Erzielen von Einkünften liegt auch bereits bei der Situation im alten Beitrag vor, auch wenn das einige Zeitgenossen des Forums nicht verstehen wollen. Ich kann mich zwar wiederholen, aber ich lasse es sein, weil es nichts bringt. Es ist, für mich zumindest, logisch, wenn der Mieter diese Arbeiten übernimmt und mit diesem Geld die Miete bezahlt, dass hier Leistungen im Sinne des § 22 EStG vorliegen.
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