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Hatten am 30.08.2006 an der Sparkasse eine einzahlung über 356 € gemacht
Dieses steht auch so auf dem Überweisungsschein "bareinzahlung"
Nun meldetet sich vor einigen Tagen die WLW und teilte mit das nur 256 € eingegangen
sind!So sind wir zur Sparkasse "gattin ist da hingegangen" und sagte das nur 256 angekommen sind obwohl 356 an der Kasse eingezahlt worden ist.
356 Euro stehen auch Fett drauf aber ganz unten auf dem Schein steht maschinell
256 euro ! Auch am besagten Tag, nach überprüfung seien 256 € verbucht worden
aber Gattin hat 356 € bezahlt! Die Sparkasse entschuldigt sich zwar aber ihnen trift keine Schuld und sie müsste halt die fehlenden 100 € nochmals einbezahlen ! Aber warum ? wir haben ja die 356 € hingelegt und das steht auch so auf der Überweisung.
Was kan man tun ?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.09.06, 17:59 Titel:
Hallo,
es kann sein, dass die Bank versehentlich nur 256 Euro gebucht (quittiert) hat, dann müsste sie aber an dem Tag eine Plusdifferenz haben. Einfach mal bei der Bank nachfragen. Wenn die Gattin nur 256 abgeliefert hätte, hätte der Kassierer den handschriftlich eingetragenen Betrag sicher abgeändert. Rechtlich relevant ist aber nur der Quittungsabdruck und demnach hat die Bank nur 256 Euro eingenommen. Die Banken geben das aber, wenn sie den Sachverhalt nachvollziehen können, auch wieder raus - an Plusdifferenzen bereichert man sich nicht.
Gruss Hans-Jürgen
*** _________________ Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
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Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
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Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen
es kann sein, dass die Bank versehentlich nur 256 Euro gebucht (quittiert) hat, dann müsste sie aber an dem Tag eine Plusdifferenz haben. Einfach mal bei der Bank nachfragen. Wenn die Gattin nur 256 abgeliefert hätte, hätte der Kassierer den handschriftlich eingetragenen Betrag sicher abgeändert. Rechtlich relevant ist aber nur der Quittungsabdruck und demnach hat die Bank nur 256 Euro eingenommen. Die Banken geben das aber, wenn sie den Sachverhalt nachvollziehen können, auch wieder raus - an Plusdifferenzen bereichert man sich nicht.
Gruss Hans-Jürgen
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Hallo Hans-Jürgen,
Plusdifferenz - nicht zwangsläufig.
Es kann ein Buchungsfehler sein, es wurden dann 100 Euro zu wenig gebucht. Ist es denn ausgeschlossen, daß an dem Tag ein weiterer Buchungsfehler gemacht wurde und woanders 100 Euro zu viel gebucht wurden und so trotz zweier Falschbuchungen keine Kassendifferenz vorhanden war? Könnte ja auch sein, daß einem anderen Kunden an dem Tag 100 Euro zuviel ausbezahlt wurden und die Kasse deshalb gestimmt hat. Soll ja alles schon mal vorgekommen sein ... Wenn keine Kassendifferenz vorhanden war, heißt das ja noch lange nicht, daß die Kundin nicht trotzdem recht hat.
Wo steht, daß nur der maschinelle Druck relevant ist? Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Angenommen: Ein anderer Kunde möchte 1.000 Euro abheben - handschriftlich wurden die 1.000 Euro vermerkt, unten nur 100 Euro gebucht - dann wird die Bank auch die restlichen 900 Euro zurückfordern und sich nicht darauf berufen, daß nur der maschinelle Druck Relevanz hat.
Im Gesetz steht das mit Sicherheit nicht, kannst Du Dich auf irgendwelche Klauseln in den AGBs der Sparkassen berufen? Mir wäre eine entsprechende Klausel nicht bekannt.
Sicherlich ist es eine Frage des Beweises - wenn der Kunde die 356 Euro reingeschrieben hat, so ist der Beweis sicherlich schwieriger zu führen, als wenn dies ein Bankmitarbeiter getan hat. Wem im Endeffekt geglaubt wird, muß gegebenenfalls eiin Richter entscheiden. Ob die Bank es darauf ankommen lassen will?
Ich sehe das auch so - wenn der angegebene Betrag nicht gepasst hätte, wäre das dem Kassierer wohl aufgefallen. Daß auch eine nicht vorhandene Kassendifferenz nicht die Richtigkeit der Buchung bestätigen muß, habe ich oben ausgeführt.
Aus diesem Grund würde ich zuerst einmal die Innenrevision - und gegebenenfalls den Vorstand - von den Vorkommnissen informieren und freundlich um Klärung bemühen.
Wo steht, daß nur der maschinelle Druck relevant ist? Das kann ich so nicht nachvollziehen.
Angenommen: Ein anderer Kunde möchte 1.000 Euro abheben - handschriftlich wurden die 1.000 Euro vermerkt, unten nur 100 Euro gebucht - dann wird die Bank auch die restlichen 900 Euro zurückfordern und sich nicht darauf berufen, daß nur der maschinelle Druck Relevanz hat.
Nein, sie wird die 100 Euro stornieren und 1000 Euro buchen. Aaaaaber: Hand-Kassen sind heutzutage wohl ziemlich selten, meistens wird über einen Kassentresor ausgezahlt. Und der wird von der Banksoftware angesteuert, d.h. wenn der Mitarbeiter 100 Euro bucht, zahlt die Kiste auch nur 100 Euro aus. _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 25.09.06, 09:03 Titel:
Bitte hier keine Firmennamen nennen! Siehe in Forenregeln.
Es wird ein Hinweis an den Moderator geschickt, damit die Notwendigen Massnahmen eingeleitet werden. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 25.09.06, 10:28 Titel:
Zitat:
Bitte hier keine Firmennamen nennen! Siehe in Forenregeln.
ist eine Sparkasse überhaupt eine Firma? Ich glaube doch eher nicht. Das ist doch nur ein rechtlich geschützter Begriff wegen dem sich gerade einige in den Haaren liegen... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems. Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.09.06, 20:29 Titel:
@Katzen-Mama:
Ja, theoretisch möglich ist das, aber wirklich nur theoretisch.
Ich habe selbst jahrelang in einer Bank die Kasse gemacht (noch so antiquiert mit Glaskasten). Ich hatte in der ganzen Zeit nur einmal eine Differenz (minus 200 DM) und da wusste ich auch zienlich sicher, welchem Kunden ich eine Rolle 5-Mark-Stücke zuviel gegeben habe. Der Kunde behauptete aber, es stimmte alles - Pech.
Häufig hat man auf den ersten Versuch eine Differenz, die klärt sich aber fast immer nach erneutem Zählen oder nach Prüfung der Belege (dort achtet man auf den Betrag, auf richtige "Richtung" (Soll/Haben) und eventuelle Doppelverbuchung).
Es ist daher sehr, sehr unwahrscheinlich, dass man gleich zwei Differenzen an einem Tag hat. Dass die sich dann auch noch betraglich genau aufgeben und Zusammen Null ergeben ist noch viel unwahrscheinlicher.
Das der Kunde nicht recht hat, habe ich ja nicht gesagt. Ein verantwortungsvoller Kassierer würde in diesem Fall (356 steht auf dem Beleg aber nur 256 werden übergeben) auch den Betrag im Betragsfeld abändern. Einfach so "kommentarlos" mit einem niedrigeren Betrag durchbuchen ist schlecht, weil es später nicht mehr nachvollzogen werden kann.
Der Vergleich mit der Auszahlung hinkt, weil bei der Auszahlung der Kassenabdruck nur interne Zwecke hat. Nur bei der Einzahlung geht er raus. Früher war es bei uns so, dass ein Aushang im Kassenraum hing, auf dem stand, dass die Einzahlungsquittungen nur über den Betrag gelten, der im Quittungsabdruck bezeichnet ist (und nur dann, wenn sie die Unterschrift bzw Handzeichen des Kassierers tragen). Es ist also festgelegt (Ausgang oder irgendwie anders), dass die Quittung sich auf den Maschinendruck bezieht. Das ist in erste Linie relevant, wenn der Kunde bei der Auszählung nicht dabei ist (er hats eilig / es ist viel / es ist aus dem Nachttresor), dann unterwirft sich der Kunde dem von der Bank festgestellten und per Abdruck quittierten Zählergebnis.
Ich finde allein die Tatsache merkwürdig, dass der Betrag auf dem Beleg nicht abgeändert wurde - die 256/356 Euro wurden ja wohl nicht in Centstücken eingezahlt und waren daher wohl auch nicht schwer zu zählen. Hier deutet es wirklich darauf hin, dass der Kassierer eine Fehler gemacht hat, den man normalerweise über die Differenz auch nachvollziehen kann. Aber unabhängig von der Differenz muss die Bank die abweichenden Beträge auf dem Beleg erklären können oder (wenn sie es nicht kann und darauf wird es hinauslaufen) möglicherweise die 100 Euro erstatten.
Gruss Hans-Jürgen
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also ich habe nur ca. 2 Jahre die Kasse in einer Bank gemacht und genau diese Situation ist auch schon aufgetreten... 2 Differenzen, die sich gegenseitig aufheben... natürlich..
Es war nicht mein Fehler, aber mir ist er aufgefallen, als sich dann ein Kunde beschwert hat..
Es ist aber ein leichtes und dauert nur 10 min, alle Belege zu prüfen, ob der eingetragene Betrag mit dem gebuchten übereinstimmt...
Wenn wirklich nur 256 abgegeben wurden, dann hätte der kassierer 100% den Betrag abgeändert...
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