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Verfasst am: 11.10.06, 13:32 Titel: Unbekannter gibt sich als Überweisunges Empfänger aus.
Hallo,
folgender Fall:
Person A überweist Geld aufgrund eines Internetauktionshaus [Name geändert] Kaufes auf ein Konto.
Danach passiert nichts mehr.
A möchte wissen wo sein Geld ist und gibt einen Nachforschungsauftrag.
Dieser ergibt: A hat das Geld auf ein Verrechungskonto einer Bank in Österreich überwiesen. Eine unbekannte Person, deren Name nicht im entferntesten Änlichkeit mit dem angegebenen Empfänger hat teilt der Bank per Fax mit, sie sein der Empfänger.
Daraufhin überweist die Bank dieser Person das Geld.
A kennt diese Person nicht, noch wollte sie dieser Geld überweisen.
A teilt der Bank mit, dies sein nicht der richtige Empfänger, noch kenne sie diesen.
Die Xyz will dieses Geld zurück fordern. Ob sie Erfolg hat ist fraglich.
Jetzt frag sich A, ob die Bank einen Fehler gemacht hat und A ggf. Ansprüche gegen die Bank hat.
ich denke, da hast du keine Chance.. Die Xyz hat ja alles richtig gemacht und das Geld auf das vom Kunden angegebene Konto in Ösireich überwiesen...
Der Fehler liegt bei der Alpenbank... Dies hat für dich aber keine Konsequenzen... Du kannst dem Verkäufer nachweisen, dass du das Geld auf das von ihm angegebene Konto überwiesen hast... Er ist also in der Pflicht, dir die Ware zu schicken... Wenn er das Geld nicht bekommen hat, ist es an ihm, seine Bank dafür haftbar zu machen.. Du bist raus aus der Sache und kannst nur den Verkäufer anzeigen, wenn er dir die Ware nicht schickt
ob der Fehler bei der Empfängerbank oder der Absenderbank liegt spielt keine Rolle. Die Absenderbank haftet gemäß BGB §676c verschuldensunabhängig.
Allerdings bin ich nicht sicher, ob ein Fehler der Empfängerbank vorlag. Das Geld wurde fristgerecht dem angegebenen Konto gutgeschrieben.
In Deutschland gäbe es ggf. eine Pflicht einen Kontonummer/Namensabgleich durchzuführen. D.h. wenn die Empfängerbank eine Xyz wäre und die Zahlung beleghaft erfolgt wäre, hätte die Empfängerbank einen Fehler gemacht (für den die Absenderbank haften müsste).
Ob es vergleichbare Pflichten auch in Österreich gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Quatsch, wieso muss bitte die deutsche Absenderbank haften, wenn das Geld gutgeschrieben wurde und jemand anders sich dann an diesem Geld zu schaffen macht????
In anderen Worten, du überweist mir geld auf mein deutsches konto.... jemand anders gibt sich als ich aus und gelangt an das geld... jetzt muss deine bank dafür haften??? lol...
Natürlich haftet dann meine bank, weil sie nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat...
das Gesetze nicht immer logisch sind, möchte ich bestreiten.
Aber der BGB §676c ist zumindest klar: Die Absenderbank haftet gegenüber dem Kunden auch für Fehler der Empfängerbank.
Also: Kunde überweist beleghaft auf Konto von Herrn Mayer. Empfängerbank schreibt das Geld aber Herrn Schneider gut. Fehler liegt eindeutig bei Empfängerbank. Kunde hat aber dennoch einen Schadensersatzanspruch gegen die (völlig unschuldige) Absenderbank.
Diese muss diesen Schaden dann gegenüber dem eigentlichen Verursacher (der Empfängerbank) durchsetzen.
aber ich denke das geld war dem korrekten empfängerkonto gutgeschrieben... somit ist die sache zwischen absenderbank und kunde doch gegessen.. alles 100% ig gut...
jetzt macht sich jemand anders an dem konto zu schaffen...
natürlich haftet jetzt die absenderbank nicht mehr...
Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, aber mal angenommen zwischen überweisung und unberwechtigten bereicherns eines dritten wären 2 monate vergangen und nicht z.b. 1 tag.. dann würdest du auch nicht auf die idee kommen, die absenderbank müsste haften..
vieleicht hatte ich auch den Ursprungspost falsch verstanden.
Ich habe ihn so gelesen, dass das Geld bei der Empfängerbank im Rahmen der Überweisung auf einem CpD gelandet ist und die Bank dann die Zahlung an den (jetzt falschen) Empfänger weitergegeben hat.
Ich stimme natürlich zu, dass eine Verfügung vom Konto (rechtmäßig oder nicht) nichts mehr mit der Überweisung zu tun hat (und Absender, genauso wie Absendebank aus dem Schneider sind).
Vieleicht kann uns Grass noch Infos zum Sachverhalt geben.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.10.06, 15:29 Titel:
Karsten:
ich habe das genauso verstanden, wobei hier ja eine Rolle spielt, dass nach Österreich überwiesen wurde. Die haben in Sachen Identifikationspflichten und AO 154 ja wohl wesentlich freiere Vorschriften (hatten sie jedenfalls früher, da gab es dort auch noch Nummernkonten). Ob die österreichischen Banken aber anonym Geld entgegennehmen und es dann (wie auch immer identifiziet) an jemanden bar auszahlen dürfen, bezweifel ich, denn damit wäre Betrügereien Tür und Tor geöffnet.
Selbstverständlich hat der Auftraggeber keine Ansprüche an seine eigene Bank, wenn diese den Auftrag korrekt ausgeführt hat. Ich glaube eher, dass es um Ansprüche gegen die Ösi-Bank geht.
Gruss Hans-Jürgen
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