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Anspruch auf Nacherfüllung bei Unternemen?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.06, 12:20    Titel: Anspruch auf Nacherfüllung bei Unternemen? Antworten mit Zitat

Hey Experten, habe eine kurze Frage!

Wenn jetzt eine Firma ein Elektrogerät bei einem anderem Unternehmen einkäuft und dieses Gerät einen versteckten Mangel vorweist, darf man als Firma bei dem Unternehmen eine Nacherfüllung in Form von Neulieferung oder Nachbesserung verlangen? Oder muss man dieses Gerät direkt als Garantiefall zum Hersteller schicken?
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

such mal unter Gewährleistung .. dazu wurde schon jede Menge geschrieben, auch zu den zeitlichen Fristen.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Alle antworten die ich fand, waren an Verbraucher gerichtet, Firmen haben doch andere Rechte oder?
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Captain Right,
ich habe was im § 439 BGB gefunden. Aber ich habe nichts gefunden, das auf die Nichtanwendbarkeit dieser Vorschriften zwischen Unternehmen hindeutet.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Genau da war ich mir auch nicht sicher. Laut dem Unternehmen selbst hat mein kein Recht, aber ich kann mir nicht vorstellen, das man ein Raperaturfall bei Neuware einfach so hinnehmen muss, egal ob privat oder gewerblich. Glaube aber der Aufwand wäre zu groß, dagegen zu klagen, auch wenn ich sowas für eine unverschämtheit finde.
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