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Verfasst am: 13.10.06, 10:35 Titel: Anwendung eines NV-Urteils
Hallo.
Stpfl. X hat Werbungskosten aufgrund seiner Fahrtätigkeit. Er fährt mehr als 40.000 Kilometer im Jahr. Lt. LStR stehen ihm nicht die 0,30€ pro KM zu, da es ab einer Kilometerleistung über 40.000 Kilometer zu einer unzutreffenden besteuerung führen würde.
Nun hat der BFH am 04. April 2006 ein NV-Urteil hierzu herausgegeben, welches diese Regelung aufhebt, also auch 0,30€ für mehr als 40.000 Kilometer anerkennt.
Ist dieses Urteil für alle Personen anzuwenden, auch wenn es ein NV-Urteil ist und wörtlich drinsteht: "...nicht spruchreif"?
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