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Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ...

 
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myriexotica
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:43    Titel: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

ich habe echt ein massives Problem und irgendwie (trotz unzähliger Telefonate) keine Lösung parat.
Die Sachlage ist folgende:
Die Mutter meines Lebensgefährten hat im Jahre '87 diverse Dinge beim Versandhaus bestellt auf den Namen von meinem Lebensgefährten. Mahnbescheide wurden einfach unterschlagen.
Danach hatte Sie auf seinen Namen mehrere Zeitungsannoncen aufgegeben und nicht bezahlt und auch da wieder alle Schriftstücke unterschlagen und dazu den Gerichtsvollzieher belogen.
Außerdem hatte Sie auf seinen Namen 2x Ihr Telefon angemeldet und natürlich nicht bezahlt.... bis jetzt sind wir bei knapp 3000€ die die Gläubiger natürlich jetzt von meinem Freund wollen.
Gibt es eine Möglichkeit dem irgendwie zu entgehen? Das kann ja wohl nicht wahr sein, das man für einen anderen die Schulden zahlen muß. Ich bin total hilflos die Gläubiger sind eigentlich ganz nett wollen aber Ihr Geld nun von uns.
BITTE helft mir!

VIELEN LIEBEN DANK schon mal im Voraus.

LG
kutschi
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:50    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Anwalt nehmen, der da rangeht.
Normalerweise kann ich kein Telefon anmelden ohne den Vertrag zu unterschreiben.
Hat er nix unterschrieben, muß er auch nicht zahlen.
Würde ich erstmal von allen Versandhäusern und Telefonanbietern die Unterschrift zeigen lassen.
Die Rechtschutzversicherung sollte das zahlen.
Wie man das mit Versandhäusern auf die Reihe bekommt weiß ich nicht, da wäre die Frage im Verbraucherrecht interessant.
Aber gerade wegen Telefon würd ich kämpfen.
Meine Mutter hatte auch so ne nette Überraschung, daß ihr 12 jähriger Enkel einfach DSL bei T-Punkt bestellt hat.
Ohne Unterschrift etc. Der Vertrag mußte umgehend stoniert werden.
Es entstanden für sie keine Kosten, da keine Unterschrift vorlag.
Gruß Melly
_________________
Smilie Melly
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:56    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

einfach beweisen lassen dass er das gemacht hat.
Wird der Beweis nicht erbraucht - kein Problem mehr Sehr glücklich
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myriexotica
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:11    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Hallo ;=) erstmal DANKE für die schnelle Antwort!

Das Problem ist, das z. B beim Versandhaus Bader der Titel von 1987 ist. Die Mahnbescheide wurden unterschlagen und lt. dem Inkassounternehmen ist das Versandhaus nicht verpflichtet, mir noch irgendetwas zu beweisen. Ich habe regelrecht gebettelt um Informationen (was bestellt wurde, wie, wer die Ware unterschrieben hat) leider ohne Erfolg. Die beharren verständlicherweise auf Ihr Recht. Bei dem Anzeigenverlag hatte ich mehr Glück- die waren so nett mir die Aufträge zu zusenden aber leider keine Unterschrift da tel. aufgegeben wurde. Das ist echt zum kotzen da die ganzen Vorgänge schon etwas länger zurück liegen.

Lt. Auskunft vom Amtgericht soll ich zu einem Schiedsmann gehen was wohl übel enden würde und das wahrscheinlich mit unschönem Ausgang.
Die Polizei hatte das mehrere Ideen (allerdings muß man da alles Hieb und Stichfest darlegen) Anzeigen.

Ich kam nun auf die Idee Ihr so eine Art Schuldenübertragung zukommen zu lassen wo die halt unterschreiben soll, das eben diese Geschäfte von Ihr auf den Namen Ihres Sohnes getätigt wurden. Aber ob das vor weiterem Schaden hilft!?
Vielleicht kannst Du mir da sagen, ob die Gläubiger diesen Schriebs akzeptieren würden?.

Also VIELEN DANK dafür und schon mal

myriexotica
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myriexotica
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:22    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Hallo Melly,
dem Irrtum bin ich auch erlegen. Man kann sogar telefonisch ein Telefon anmelden.
Unterschrieben hat er nicht's. Aber ist den ein Einspruch nach so einer langen Zeit noch möglich? Der Mahnbescheid läuft auf seinen Namen wird der dann umgeschrieben oder Erneuert oder wie?

Dank Dir schon mal

Grüße

myriexotica
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.09.04, 13:45    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

da kann man wirklich nur raten, einen anwalt aufzusuchen. der könnte sich eventuell auch um eine entmündigung oder zwangseinweisung der mutter kümmern um solche ärgernisse in zukunft zu vermeiden
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 16:01    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Das Problem sind die vollstreckbaren Titel, Urteile, Vollstreckungsbescheide. Wer sich im Gerichtsverfahren nicht wert, ist später in der Zwangsvollstreckung mit den Einwendungen, die er bereits im Verfahren hätte bringen können, ausgeschlossen.

Es geht dann nur noch über einen nicht immer erfolgreichen Umweg. Wenn z.B. jetzt (2004) aus einem 17 Jahre altenTitel von 1987 vollstreckt wird und zuvor keine Vollstreckung erfolgt ist, kann man sich gegen die Vollstreckung mit dem Arguemnt wehren, nach so langer Zeit ohne jedweden Vollstreckungsversuch habe man nicht mehr mit einer Vollstreckung rechnen müssen. Das Landgericht Trier und das Amtsgerich Worms haben Fälle schon einmal so entschieden.

In den anderen Fällen müsste man einmal prüfen, ob die Zustellungen alle korrekt gelaufen sind. Ist das nicht der fall, wurde z.B. unter der Adresse der Mutter zugestellt, obwohl der Sohn dort nicht lebte, kann man unter gewissen Umständen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Vollstreckungsbescheides Widereinsetzung in den früheren Stand beantragen und Einspruch einlegen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 05:53    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Die Titel müssen aus der Welt geschaft werden. Das geht in ihrem Fall nur durch eine Rechtskraftdurchbrechung. Wenden Sie sich dringend an einen Anwalt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 16:50    Titel: Re: Mutter macht schulden auf den Namen des Sohnes ... Antworten mit Zitat

Hallo,

1. Lebensgefährte war 1987 schon volljährig:

Sie können Nichtigkeitsklage erheben § 579 Nr. 4 ZPO, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen das Urteil förmlich zugestellt wurde. Dadurch wird das Urteil aufgehoben.

Zwar wurde der Vollstreckungsbescheid mglw. an Hausangehörige (Mutter) zugestellt, jedoch kann daraus meines Erachtens keine wirksame Zustellung werden, wenn Sie das Schriftstück nicht bekommen, da Ihnen dann das Grundrecht auf rechtliches Gehör genommen wird.

Die Nichtigkeitsklage ist gegen Ihre Gläubiger zu richten.

Sie sollten daher bei Gericht die Prozessakten einsehen und anschließend Fristwahrend Klage erheben.

Die Verträge als solche sind nichtig (Vertretung ohne Vertretungsmacht).

mfg
Klaus
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