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Verfasst am: 14.10.06, 15:47 Titel: verkehrsuntaugliches Auto vom Händler als privat verkauft
V(erkäufer) bietet das Auto im Internet zu einem Festpreis an. K(äufer) besichtigt das Fahrzeug und ein Kaufvertrag kommt zustande. Das Auto wird als privat verkauft, also im Kaufvertrag taucht auch nicht der Name des Autohändlers auf.
Mit den Papieren meldet der K das Fahrzeug an und holt es am nächsten Tag vom Autohändler ab. Auf dem Heimweg bemerkt der K ein Schleifgeräusch und fährt mit dem Wagen direkt zu einer Werkstatt, weil er denkt, dass das Geräusch lediglich von abgenutzten Bremsen herrühren müsste und er diese lieber reparieren lassen will.
Bei der Werkstatt stellt sich dann heraus, dass die hinteren Bremsbacken auf der einen Seite komplett fehlen und die andere nur noch ganz schwach vorhanden ist. Das Fahrzeug wird dem K nicht mehr herausgegeben, da es nicht von der Werkstatt verantwortbar ist. Das Fahrzeug sei nicht mehr verkehrstauglich.
Liegt hier ein Betrug vor? Im Kaufvertrag wird nichts von Bremsen erwähnt. Hätte der V darauf nicht wenigstens hinweisen müssen? Hätte er den K überhaupt vom Platz auf den Straßenverkehr fahren lassen dürfen?
Kann der K die Reparaturkosten vom V zurückfordern?
Wie hätte es ausgesehen, wenn auf dem Heimweg ein Unfall passiert wäre?
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