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Gefahrenübergang Privat an Privat bei Geld und Ware

 
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-FX-
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 11:33    Titel: Gefahrenübergang Privat an Privat bei Geld und Ware Antworten mit Zitat

Ich hoffe, dass ich hir in der richtigen Kategorie gelandet bin, es geht um Folgende Situation

Person A schuldete laut Vertrag Person B 200,- Euro, die erst in 2 Monaten bezahlt werden sollten.

In der Zwischenzeit braucht Person A von Person B tierärztliche Unterlagen im Wert von 70,- Euro, die sie Person B einmal gegeben hatte. Da die Person A die Unterlagen nicht abholen möchte, obwohl es nur ca 15-20 km Fahrt wären schlägt sie Person A telefonisch den Versand per Post vor. Die genaue Sendungsart wurde nicht weiter definiert, Person A hätte die Kosten auch nicht übernommen, somit wählte Person B den Maxibrief als Format. Nun behauptet Person A, den Brief nie bekommen zu haben, Person C weiss aber, dass er bei der Post abgegeben wurde.

Da Person B und C aufgrund der vorherigen Auseinandersetzungen zwischen A und B wissen, dass es sich wieder nur um einen Trick handelt, versicherten sie ein weiteres mal, dass die Unterlagen verschickt seien. Eine Schadensersatzforderung oder ähnliches kam von Person A nicht.

Nun ist der Zeitpunkt gekommen, dass Person A die 200,- Euro an Person B zahlen soll. Ohne vorherige Absprache über den genauen Weg schrieb Person A per E-Mail, dass sie das Geld geschickt hätte. Als nach einigen Tagen immer noch kein Geld eingetroffen war und Person B Person A darauf ansprach, behauptete Person A, das Geld per Post geschickt zu haben. Einen Nachweis kann Person A nicht erbingen (es sei denn, falls es hart auf hart kommt einen vermutlich falschen Zeugen)

Wie ist die Rechtslage ?

Vielen Dank
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13.10.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
A müsste eigentlich die versandkosten der Unterlagen übernehmen (§ 448 Abs. 1 BGB). Meine Meinung: Die Unterlagen per Post schicken ist normal. Das Geld wird normalerweise überwiesen. A sollte erklären, warum sie trotz Porto und Unüblichkeit per Post geschickt hat.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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-FX-
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ach super...und was hat das mit den tierärztlichen Unterlagen zu tun? Und wieso braucht Person A von Person B diese Unterlagen?
Und was hat C überhaupt mit der Sache zu tun?


A und B waren besaßen eine Gemeinsame Stute. Beim Kauf der Stute von der Vorbesitzerin waren die Röntgenbilder dabei.

Laut Vertrag ist die Stute das Eigentum von Person A geworden, deshalb auch die 200,- Euro.

Person C ist lediglich Zeuge des Geschehens und der Freund von Person B.

Zitat:

Woher wollen Sie wissen, dass A und B bezüglich der Unterlagen einen Versendungskauf vereinbart haben?


Das weiss ich von Person B, da dies alles telefonisch geregelt wurde, gibt es dafür leider keine Zeugen. Allerdings handelt es sich auch nicht um einen Versendungskauf, da Person A ja vermutlich als neue Alleineigentümerin der Stute auch Eigentümerin der Unterlagen, welche aber zu dem Zeitpunkt in Besitz von Person B waren.

Übrigens wurde der Wert der Unterlagen nicht definiert, sie waren, soweit ich weiss eine im Kaufvertrag der Stute nicht erwähnte Zugabe. 70,- wären nur die Kosten für eine Neuerstellung der Röntgenbilder.

Zitat:
A sollte erklären, warum sie trotz Porto und Unüblichkeit per Post geschickt hat.


Angeblich kein Zugriff auf das Konto. Das teilte sie allerdings Person B erst mit, nachdem sie sich beschwerte, dass kein Geld angekommen ist.


Zuletzt bearbeitet von -FX- am 14.10.06, 16:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal gelernt:
Warenschulden sind Holschulden.
Geldschulden sind Bringschulden.

Stimmt das noch?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Warenschulden sind Holschulden.
Geldschulden sind Bringschulden.

Stimmt das noch?

Nein. Das stimmt beides nicht.
Hallo Beitragsschreiber, warum stimmt beides nicht? Du hast doch selber auf § 270 (1) BGB hingewiesen Mit den Augen rollen
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.10.06, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich gelesen. Aber da es in der Frage nicht um Fristen ging, habe ich daran natürlich nicht gedacht.
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