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Person A hat über Internetauktionshaus Navigerät von bekannter Person B an Person C verkauft. Nach ca.2 Monaten meldet sich Person C bei Person A und behauptet Navigerät wäre gestohlen und wurde von der Polizei eingezogen. Person C verlangt jetzt von Person A das Geld wieder. Person B hat das Navi auch nur über Internetauktionshaus von Person D gekauft und daher keine Nachweise das Navigerät "legal" ist.
Völlig egal wer was von wem kauft an gestohlener Ware kann kein rechtmäßiger Eigentum erworben werden, auch nicht im guten glauben. Also wenn dieses Gerät eingezogen wurde kann er sich vom Verkäufer den bezahlten preis wiederholen. Dieser wiederum kann sich den Kaufpreis von dem Verkäufer davor holen.
Müsste Person C nicht jedoch irgend ein Begelg oder Sonstiges von der Polizei haben den er Person A und B zeigen müßte um zu beweisen das das Navigerät wirklich als gestohlen gemeldet ist?
Was ist mit der Identnummer die ein jedes Navigeräte hat, wenn diese beim Verkauf nicht schriftlich festgehalten wurde, kann Person C ja nicht beweisen das es auch das Navigerät von Person A ist?!
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