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Verkäufer nicht Angestellter des Autohauses

 
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Rami
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 07:36    Titel: Verkäufer nicht Angestellter des Autohauses Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Jemand hat sich über die Anzeige eines Autohauses einer großen Marke einen Gebrauchtwagen dieser Marke ausgesucht. Der Wagen besitzt das Prüf-Siegel des Herstellers für seine Gebrauchtwagen. Das Autohaus verweist auf ein Gelände etwa 200 Meter entfernt. Dort stehen seine Gebrauchtwagen und Gebrauchtwagen verschiedener anderer Marken.

Der Kunde entschließt sich (nach Begutachtung des Wagens) zum Kauf.
Der Preis ist wie in der Anzeige angegeben.

Unterschrift des Kaufvertrages findet auf dem Gelände statt.
Das Vertragsformular ist das des Autohauses.

Bevor der Kunde bezahlt und den Wagen abgeholt hat, findet er heraus, daß der Verkäufer kein Angestellter des Autohauses ist, sondern auf eigene Rechnung arbeitet. Allerdings im Auftrag gehandelt hat.

Kann das für den Kunden Grund sein, vom Vertrag zurückzutreten?

Einen freundlichen Gruß von Rami
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Rami
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Verzeihung, das ist keine Antwort sondern eine Ergänzung vom Autor selbst:

Der PKW befindet sich noch in der 3-jährigen Gewährleistung, die im nächsten Sommer endet.
Er ist darüber hinaus mit einer 2-Jahres Versicherung angeboten und auch versehen.
Die Versicherung ist ein in diesem Bereich bekanntes Unternehmen.

Der Kunde hat aber gewünscht, daß an diese Stelle die Versicherung der Herstellers tritt, die bessere Konditionen anbietet, insbesondere 10 Jahre verlängerbar ist, was bei der anderen Versicherung nicht zutrifft. (Der Sinn dahinter ist: Wert des PKW bei Weiterverkauf nach 2 Jahren dürfte mit Hersteller-Versicherung höher sein)

Der Verkäufer hat dem zugestimmt. Zeuge: Ehefrau der Käufers.
Im Vertrag (vom Käufer bereits unterschrieben) findet sich aber kein Hinweis darauf.

Hat der Käufer das Recht, erst dann die Kaufsumme auszuhändigen, wenn sicher gestellt ist, daß das erfüllt wurde?

Freundliche Grüße
Rami
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Rami
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, wahrscheinlich bin ich einfach zu aufgeregt:

Es handelt sich nicht um eine Versicherung sondern um eine Teile-Garantie.

Mit Bitte um Nachsicht!!
Rami
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Kunde hat auf eine Anzeige des Autohauses geantwortet, das Auto auf einem Gelände des Autohauses besichtigt und einen Kaufvertrag unterschrieben, der ganz klar das Autohaus als Verkäufer ausweist.

So richtig überraschend kann das für den Kunden nicht sein, dass er jetzt einen Vertrag mit dem Autohaus abgeschlossen hat...

Das sich das Autohaus für Teile der Arbeit Dritter bedient hat mit der Wirksamkeit des Vertrages nichts zu tun. Auch dass dieser Dritte (im Auftrag) des Autohauses den Vertrag abgeschlossen hat, ist völlig unkritisch.

Im Gegenzug muss sich das Autohaus dafür aber dann auch die (mündliche) Vertragsergänzung bezüglich der Änderung der Versicherung zurechnen lassen. Jedoch stellt sich hier ein massives Beweisproblem. Jeder Richter würde fragen: Warum unterschreibt man einen Vertrag, wenn man gleichzeitig etwas anderes mündlich vereinbart?
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Rami
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 65
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 15.10.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

> Jedoch stellt sich hier ein massives Beweisproblem

Schade, aber jedenfalls:

Danke.../Rami
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