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Der an Demenz erkranke Kommissar

 
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kuaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 10:53    Titel: Der an Demenz erkranke Kommissar Antworten mit Zitat

A ist Kommissar.
A ist 50 Jahre alt.

A musste letztens seine Waffe in Notwehr benutzen. Der Täter entkam. Er hat vergessen, den Munitionsverbrauch zu quittieren (heißt glaube ich auch so Winken).

B hat den Schuss von A gesehen. Nach seiner Auffassung war dies in keinem Fall Notwehr.

B wird wegen einer anderen Sache vorgeladen. Per Zufall landet der Fall auf As Schreibtisch.

Im Verhöhr sagt B, er werde A auf der Schnelle verraten, wenn nicht sofort seine Akte vernichtet wird.

A kriegt die Panik, nimmt seine Dienstwaffe und drückt ab. B ist tot.

Könnte rechtfertigender Notstand passen?

A hatte Demenz. Ihm war nicht mehr bekannt, ob der andere Fall nun Notwehr war oder nicht.
Ihm war also nicht mehr bekannt, wieso er seine Waffe gebrauchte. Falls Notwehr, keine Straftat, also auch kein Verdecken einer Straftat.

A hatte Angst, wenn B jetzt was ausdenken würde, in U-Haft zu kommen und Ansehen zu verlieren. Daher hat er abgedrückt. Ein anderes Mittel kam nicht in Betracht.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, weder rechtfertigender Notstand, noch Notwehr. Lachen
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 12:57    Titel: Re: Der an Demenz erkranke Kommissar Antworten mit Zitat

Zitat:
Könnte rechtfertigender Notstand passen?

Hab ich vergessen ... Mit den Augen rollen
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
A hatte Demenz. Ihm war nicht mehr bekannt, ob der andere Fall nun Notwehr war oder nicht.

Wußte A noch, dass er Polizist ist?
Wußte A noch, warum er B vorgeladen hat?
Wußte A noch, dass er einen Menschen erschossen hat?

Äääh...wie war doch gleich die Frage? Mit den Augen rollen
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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