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Verfasst am: 25.09.04, 00:52 Titel: 200 Überstunden und noch 22 Urlaubstage 04
Guten Tag.
...wo fange ich an
Status zur Zeit:
- Ich habe 200 Überstunden, die ich weder bezahlt bekomme, noch abfeiern kann.
- Außerdem noch 22 Urlaubstage für das Jahr 2004.
Jetzt kommt der Schockmoment: Ich bin Auszubildende.
Situationsbeschreibung:
Ich bin Auszubildende, aufgrund von Leistung und Vorbildung nach rund 1 Jahr und 2 Monaten derzeit im 3. Ausbildungsjahr (Bedeutet, im November schriftliche Abschlussprüfung, im März 05 mündlich).
Vorher:
Aufgrund meiner.. was weiss ich, wahrscheinlich wegen meiner Frisur... bin ich im Unternehmen sehr schnell von der Auszubildendenrolle weggedriftet und wurde zunächst eine Art Sekretärin, dann praktisch Assistentin der Geschäftsstellenleitung und zuletzt habe ich die Leitung vertreten. Zuletzt bedeutet in diesem Fall in den letzten beiden Monaten. Sämtlichen Kunden und neuen Mitarbeitern wurde verschwiegen, dass ich Auszubildende bin.
Dann:
Vor rund einem Monat ging die damalige Geschäftstellenleitung im Streit mit der Geschäftsführung auseinander.
Jetzt:
Erste Reaktion:
der Geschäftsführung: Sie haben das doch bisher immer gemacht - also regeln Sie das ! (zu Deutsch: Ersetzen Sie die Geschäftsstellenleitung)
Zweite Reaktion:
Eine Drohung am Telefon im Stil "Wenn wir uns mit dem Kunden treffen und da kommen Beschwerden, über die sie uns vorher nicht informiert haben, habe ich ein Hühnchen mit Ihnen zu rupfen !"
Jetzt geht es akut um folgende Fragen:
1) Kann man mich irgendwie gerichtlich belangen, wenn ich den Kunden gegenüber die Fakten auf den Tisch lege und sage, dass ich Auszubildende bin ?
2) Kann die Geschäftsleitung darauf bestehen, dass ich weiterhin all diese Aufgaben übernehme, die mit Ausbildung absolut nichts zu tun haben ?
3) Kann ich, falls meine Suche nach einem Betrieb, der mich als Azubi übernimmt bis zur Prüfung, erfolgreich verläuft, aufgrund der massiven Verstöße gegen Ausbildungsordnung etc.pp. fristlos kündigen ?
4) Kann ich darauf bestehen, meinen Urlaub nehmen zu können ? Langsam wird die Zeit ja auch etwas knapp...
5) Kann ich Aufgaben, die ich früher erledigt habe zurückweisen mit dem Argument "Bin Auszubildende." ? z.B. die alleinverantwortliche Kassenführung ? Geldangelegenheiten im Bereich 2.000 - 5.000 € ?
Ich befinde mich in einer wirklich mehr als unangenehmen Situation. Die Geschäftsführung versucht, mich praktisch zu einer Art "ferngesteuerten Geschäftsstellenleitung" umzufunktionieren. Auf Deutsch: ich soll brav all das tun, was ich vorher getan habe und dabei bitteschön sämtliche Kompetenzen abtreten, die ich bislang als "Gegenleistung" stillschweigend innehatte - irgendwas muss ja zurückkommen, wenn man schon untertariflich bezahlt wird....
Verfasst am: 25.09.04, 17:30 Titel: Re: 200 Überstunden und noch 22 Urlaubstage 04
..ja sicher.. is eine Möglichkeit..
Aber wenn ich mich mit der Kammer in Verbindung setze, dann ist das... naja.. eine Art endgültige Kriegserklärung.
Dass die IHK da alles andere als begeistert sein dürfte, ist ja nun doch naheliegend.
Gibt es keine andere Möglichkeit ?
Wenn ich mich an die Kammer wende, dann verliert bei Konsequenzen in erster Instanz mein Ausbilder vermutlich seinen Schein... aber er ist nicht der, den es treffen sollte.
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