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Vorfälligkeitsentschädigung abgelehnt

 
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frasch59
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 17:17    Titel: Vorfälligkeitsentschädigung abgelehnt Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
In einem speziellen Fall wurde eine Hypothek über 15 Jahre abgeschlossen, wo aller 2 Jahre die Zinsen steigen. Jetzt ist der Zinssatz weit über dem Marktniveau. Bis zur Kündigung nach 10 Jahren Laufzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind noch 3 Jahre.
Es wurde der Bank den Vorschlag gemacht, auf ein neues Darlehen mit niedrigeren Zinssatz umzuschulden und die Vorfälligkeitsentschädigung zu übernehmen. Dies lehnten die Bank jedoch mit der Begründung ab, vor einigen Jahren haben sie die AGBs geändert, wo dies nicht mehr zugelassen wird.
Wie ist die allgemeine Rechtsmeinung dazu? Ist eine Hypothek jederzeit kündbar unter Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung?
Und wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird, dann doch nur bis zur ersten möglichen Kündigung nach 10 Jahren und nicht bis zur Endlaufzeit nach 15 Jahren. Was gibt es für relevante Entscheidungen oder Leitsätze zu diesem Sachverhalt?


Zuletzt bearbeitet von frasch59 am 17.10.06, 08:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.10.06, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bitte Forenregeln lesen und den Beitrag mit edit entsprechend umformulieren.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619

Dann können wir auch über Rechtsfragen (z.B. die irrige Annahme vieler, dass Verträge immer nur die Bank und nie den Kunden binden) diskutieren.
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Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 26.10.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Hypothek ist nicht jederzeit kündbar.

Es sei denn, Sie verkaufen die Immobilie die durch die Hypothek finanziert wurde.
Wenn Sie bei der gleichen Bank eine Nachfinanzierung beantragt haben und diese abgelehnt wurde, ist es ebenso möglich, zu kündigen.

Es ist einfach so, dass sich Banken refinanzieren und selbst bestimmte Zinsbindungen eingegangen sind, aus denen Sie auch nicht so einfach herauskommen.

Bei einer Zinsbindungsfrist von 15 Jahren ist erstmals eine Kündigung nach 10 Jahren möglich.

Um was für ein Darlehen handelt es sich hier eigentlich, wenn die Zinsen alle zwei Jahre steigen?
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
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