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Immer wenn ich mit meinem Pkw in der Vertragswerkstatt bin, wird versucht, diverse Teile die völlig in Ordnung sind, als Beschädigt, oder verschlissen zu deklarieren und auszutauschen.
Heute wieder. Ich brachte mein Pkw in die Werkstatt, weil das Ausrücklager der Kupplung defekt war. Nach der Demontage des Getriebes, rief mich der mechaniker an und teilte mir mit, dass auch der Anlasser zerbrochen ist und die Bremsscheiben wegen Verschleiß gewechselt werden müssen.
Daraufhin fuhr ich umgehend zur Werkstatt um mich vor Ort von der Analyse des mechanikers zu überzeugen.
die Bremsscheiben waren vom Tragbild her tadellos und auch von erhöhten Verschleiß war keine spur zu erkennen. Die Bremse war einwandfrei und in bestem Zustand. das Thema war vom Tisch. Auch der Starter zeigte keinen Verschleiß, sondern nur einem Bruch der nur dadurch entstehen konnte, wenn man ihn zu Boden fallen läßt.
Weil ich in diesem Autohaus jedes mal deletantische Betrugsversuche dieser Art erleben muß, würde ich gerne mal eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Meine Frage:
Hätte eine anzeige Erfolg?
Mir geht es nicht um Schmerzensgeld oder Rückerstattung zurückliegender Rechnungen. Es ist vielmehr das Bedürfnis, andere, weniger durchblickende Kunden vor dieser Abzocke zu schützen.
Wenn ich mich zu einer Anzeige entschließe, sollte ich mir vorsorglich ein Gutachten über den guten Zustand meiner bremse besorgen, oder reicht das TÜV-siegel welches 6 monate zurückliegt???
Immer wenn ich mit meinem Pkw in der Vertragswerkstatt bin, wird versucht, diverse Teile die völlig in Ordnung sind, als Beschädigt, oder verschlissen zu deklarieren und auszutauschen.
Heute wieder.
Heute?Du schreibst um 04:51 Uhr. Was will man von einer Werkstatt erwarten, die um diese Zeit arbeitet? Nach Mitternacht fällt der Biorhythmus unserer Aufmerksamkeit drastisch ab. Zwischen 3 und 4 Uhr morgens nimmt beispielsweise die Zahl der Verkehrsunfälle statistisch um das 16fache zu.
PeterPan34 hat folgendes geschrieben::
Weil ich in diesem Autohaus jedes mal deletantische Betrugsversuche dieser Art erleben muß,
Wenn du jedes Mal dilettantische Betrugsversuche erleben musst, warum, in alles Welt, gehst du da überhaupt immer wieder hin? Einmal muß doch reichen, um einen normalen Kunden zu vergraulen, spätestens beim zweiten Mal müsste es doch der Dümmste kapiert haben.
PeterPan34 hat folgendes geschrieben::
würde ich gerne mal eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Meine Frage:
Hätte eine anzeige Erfolg?
Die Rechtslage ist klar:
Code:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(...)
Kannst du den Inhalt des Telefonats mit dem Mechaniker eigentlich nachweisen?
PeterPan34 hat folgendes geschrieben::
Mir geht es nicht um Schmerzensgeld oder Rückerstattung zurückliegender Rechnungen. Es ist vielmehr das Bedürfnis, andere, weniger durchblickende Kunden vor dieser Abzocke zu schützen.
Das ist edel und ehrenwert. Könnte dich die Werkstatt durch die Rückerstattung zurückliegender Rechnungen denn überhaupt noch davon abbringen?
PeterPan34 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich mich zu einer Anzeige entschließe, sollte ich mir vorsorglich ein Gutachten über den guten Zustand meiner bremse besorgen, oder reicht das TÜV-siegel welches 6 monate zurückliegt???
Probier es lieber erst einmal mit der TÜV-Plakette. Ich glaube nicht, dass der Staatsanwalt dir die Gutachtenskosten ersetzt. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Erwarten Sie in unseren Foren keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung oder Hilfeleistung in Steuersachen. Beides ist verboten. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?
sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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