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A macht M beim Arbeitgeber des M schlecht!

 
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Dore_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:45    Titel: A macht M beim Arbeitgeber des M schlecht! Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen A und M wohnen in einem Hausaufgang. A ist bereits Rentner.
M abreitet befristet in einer sozialen Einrichtung mit Aussicht auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.
Nun ruft A beim Arbeitgeber von M an und teilt der Chefin mit, M ist unzuverlässig, stur und uneinsichtig, weil M nicht wie im Mietvertrag vorgesehen, die Hausreinigung übernimmt. M. müsste lauf Mietvertrag 2x pro Monat eine Treppe wischen.

Der Arbeitgeber reagiert und verlängert auf Grund dieser Anzeige nicht den Arbeitsvertrag mit M.

Könnte M. gegen A. strafrechtlich vorgehen?

Danke!
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wischt denn M zweimal pro Monat die Treppe? Winken
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Dore_de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

M. hält sich in seiner Wohnung kaum auf und wohnt bei seiner Freundin.
Demzufolge wischt M. den Hausflur nicht.


Gruss

Dare´
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Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bezeichnung des M als "unzuverlässig, stur, uneinsichtig" könnte als Beleidigung gewertet werden.
Üble Nachrede und Verleumdung kommen nicht in Betracht, da diese die Verbreitung von unwahren Tatsachen voraussetzen.

Normalerweise bringt ein Strafantrag wegen Beleidigung nicht arg viel, man wird in aller Regel auf den Privatklageweg verwiesen.
Da hier aber der Arbeitsplatz des M betroffen war, könnte es vielleicht etwas anders aussehen. Sicher wäre ich mir da aber nicht.

Wenn M nachweisen kann, dass der Arbeitgeber den Vertrag nur wegen der Äußerung von A nicht verlängert hat, kämen außerdem evtl. auch noch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht.
(Halte ich allerdings für ziemlich abwegig. Welcher Arbeitgeber verlängert denn einen Vertrag nur wegen solcher Äußerungen nicht?)

Noch ein Tipp am Rande: Am besten wäre es sicher, wenn M sich mit A außergerichtlich einigt. Nämlich dahingehend, dass M künftig ganz gewissenhaft seine Treppe putzt und A im Gegenzug dem Arbeitgeber des M versichert, dass das nicht stimmt, was er da behauptet hat. Davon hätte M im Zweifel mehr als von einem Strafantrag gegen A. Zumindest dann, wenn der Arbeitsvertrag TATSÄCHLICH nur wegen dieser Äußerungen nicht verlängert wurde.
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Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Dore_de hat folgendes geschrieben::
Hallo!

M. hält sich in seiner Wohnung kaum auf und wohnt bei seiner Freundin.
Demzufolge wischt M. den Hausflur nicht.


Gruss

Dare´


Verpflichtet zum Wischen ist er aber trotzdem, falls das sein Mietvertrag so vorsieht!
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