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Eine Firma möchte einer anderen Firma ein Werkzeug ausleihen und erstellt hierfür
einen Werkzeugleihvertrag. Im Leihvertrag sind sämtliche Dinge geregelt:
Transport, Versicherung über das Werkzeug, Leihdauer, Haftung bei Beschädigung, Kündigungsrecht usw.
Auf der ersten Seite steht ein Präambel und danach gibt es folgenden Passus:
Eigentum an den Leihwerkzeugen
Zwischen Firma A und Firma B wird ein Leihverhältnis vereinbart. Eigentümer der von Firma A an Firma B (Entleiher) überlassenen Leihwerkzeuge ist Firma A (Verleiher).
Die Firma B behauptet jedoch, dass wenn sie den Vertrag unterschreiben, dass sie anerkennen, dass das Werkzeug Firma A gehört. Weiterhin sagt Firma B, dass sie sogar haften würden, wenn es später zwischen FirmaA und einem dritten Eigentumsstreitigkeiten geben würde, weil die es ja bestätigt haben.
FirmaA will wiederum nur bekräftigen, dass sie Eigentümer sind und die Teile nach der Leihdauer wieder haben wollen...
Und jetzt die Frage:
Stimmt das?
Ich habe heute bereits mit einem Anwalt gesprochen. Dieser hat es verneint und hat gesagt, dass es damit nichts zu tun hat, also mit irgendwelchen Eigentumsrechten gegenüber dritten oder irgendwelchen Haftungen gegenüber dritten.
Kann mir das jemand bitte plausibel bestätigen und am besten irgendwelche konkrete
Gesetze hierzu nennen, bzw. Beispiele?
Weiterhin sagt Firma B, dass sie sogar haften würden, wenn es später zwischen FirmaA und einem dritten Eigentumsstreitigkeiten geben würde, weil die es ja bestätigt haben.
Aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt soll sich denn diese Haftung ergeben?
Zitat:
FirmaA will wiederum nur bekräftigen, dass sie Eigentümer sind und die Teile wieder haben wollen...
Richtig. Und dabei kann es sich anbieten einen solchen Passus in den Vertrag aufzunehmen.
Notwendig ist er nicht zwingend, da ein Eigentumsübergang nur durch die übereinstimmenden Willenserklärungen, dass das Eigentum übergehen soll und die Übergabe der Sache erfolgt (§929 BGB)-und eben nicht durch die bloße Übergabe in Erfüllung eines Leih-/ oder Mietvertrages, aber zur Klarstellung kann der Passus u.U. hilfreich sein.
Zitat:
Ich habe heute bereits mit einem Anwalt gesprochen. Dieser hat es verneint und hat gesagt, dass es damit nichts zu tun hat, also mit irgendwelchen Eigentumsrechten gegenüber dritten oder irgendwelchen Haftungen gegenüber dritten.
Das sehe ich genauso. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Ein Leihvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zur unentgeltlichen Überlassung einer Sache. Ein Eigentumsübergang findet hier nicht statt.
A als Verleiher bleibt Eigentümer der Sache. Firma B soll bestätigen, dass das Eigentum bei Firma A verbleibt. Das ist doch korrekt. Wo liegt hier das Problem? Oder will B nicht unterschreiben? Dann sollen sie sich die Sachen woanders leihen.
vielen Dank für die Antworten. Jetzt wird die Sache aber etwas komplizierter...
Das Werkzeug gehört ja bekanntermaßen FirmaA. Nun meldet sich eine FirmaC
und sagt: Liebe FirmaA, das Werkzeug gehört uns...
FirmaA verneint und bittet um einen Nachweiß (Lieferschein, irgend ein Schriftstück) zur Bestätigung des Eigentümernachweißes.
FirmaC sagt: Haben wir nicht, aber wir kommen da nochmal drauf zurück.
Unabhängig davon kann ich aber bestätigen dass das Werkzeug FirmaA gehört. Gebaut und finanziert von FirmaA.
Das hat nun FirmaB (der Entleiher) mitbekommen und hat eben Angst etwas zu bestätigen, was eventuell gar nicht der Fall ist und braucht dieses Werkzeug.
FirmaA hat FirmaB mitgeteilt, dass dieses Werkzeug FirmaA gehört und dass sie mit dem Leihvertrag in diesem Sinne ja nichts an dritte oder sonstige bestätigen.
FirmaA befürchtet nähmlich das FirmaC (der, der behauptet der Eigentümer zu sein)
an FirmaB antritt und nach Beendigung der Arbeiten um Hergabe des Werkzeuges bittet.
Wie kann FirmaA denn nun FirmaB erklären, dass dieser Passus nichts über Haftung oder sonstiges aussagt?
Das schlimmste kommt ja noch! Firma A,B und C kennen sich. Firma A ist nebenbei Lieferant von Firma B und C. Insofern kann man FirmaA glauben, dass es wirklich Eigentum von A ist (schließlich befindet sich dieses Werkzeug auch bei Firma A und dies seit Jahren... und Firma C gibt zu keinen gegenteiligen Nachweiß hierüber zu besitzen).
So... das war bestimmt etwas kompliziert für einen Dienstag Abend, nicht?
Es geht einfach nur darum, dass der Entleiher versteht, dass das dieser vorher genannte Passus "Eigentum an Leihwerkzeugen" nichts mit irgendwelchen Haftungen oder sonstigen zu tun hat.
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