Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
NicoleST Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 18.10.06, 04:11 Titel: Immobilienkauf - was kann passieren? |
|
|
Also Person A möchte vn Person B eine Immobilie kaufen. Finanziert werden soll das Ganze vom Verkauf einer schon vorhandenen Immobilie. Person B ist von der ungeduldigen Sorte und möchte am besten gestern schon einen notariellen Kaufvertrag machen. Wenn Person A nun den Kaufvertrag unterschreibt und der Käufer C für die bereits vorhandene Immobilie danach abspringt - wie lange hat A dann Zeit einen neuen Käufer zu suchen um das neue Haus zu bezahlen? Der Käufer C finanziert übet eine Bank - und die lassen sich enorm viiieeellll Zeit! (In unseren Breitengraden kann das bis zu 3 Monate dauern bis alles durchgekaut ist) Kann B dann trotzdem noch vom Verkauf zurücktreten? Trotz unterschriebenem Vertrag? |
|
Nach oben |
|
 |
Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
|
Verfasst am: 18.10.06, 10:36 Titel: |
|
|
Hallo,
das Thema klingt für mich mehr nach Immobilienrecht. Ich verschiebe mal...
Wann das Geld fällig ist und ob es (bzw. unter welchen Voraussetzungen) es einseitige Rücktrittsrechte für Käufer oder Verkäufer gibt, kann man im Vertrag festhalten.
Üblich ist: Es besteht kein Rücktrittsrecht. Der Kaufpreis ist an einem genannten Termin fällig, nachdem bestimmte (vom Notar zu überwachende) Dinge sichergestellt sind (z.B. Eintragung Auflassungsvormerkung, Grundschulden).
Wenn ein Verkäufer B bereit ist, ein einseitiges Rücktrittsrecht von A zu akzeptieren, wird er dies sich wahrscheinlich über einen Preisaufschlag bezahlen lassen. |
|
Nach oben |
|
 |
NicoleST Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 18.10.06, 13:17 Titel: |
|
|
Erst mal vielen Dank. Person A möchte aber eigentlich gar nicht vom Kauf zurücktreten!
Es geht nur darum was ihr passieren kann wenn am Stcihtag das Geld nicht da ist weil was schiefgegangen ist! |
|
Nach oben |
|
 |
DonRWetter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.09.2004 Beiträge: 1468 Wohnort: Ludwigsburg
|
Verfasst am: 18.10.06, 15:19 Titel: |
|
|
NicoleST hat folgendes geschrieben:: | Es geht nur darum was ihr passieren kann wenn am Stcihtag das Geld nicht da ist weil was schiefgegangen ist! |
Hallo,
dann ist das Ihr Problem und Sie werden vertragsbrüchig. Mit all den finanziellen Folgen, die die Experten hier Ihnen besser als ich erläutern können.
Ich persönlich würde als Käufer einen Immobilienkaufvertrag nur abschließen, wenn die Bezahlung des Kaufpreises 100%ig gesichert ist.
Alles andere ist ein Vabanquespiel.
Natürlich kann man ein Rücktrittsrecht unter bestimmten Bedingungen in den notariellen Kaufvertrag aufnehmen. Wenn sich ein Verkäufer darauf einlässt, sollte man aber gleich auch festlegen, wer die entstandenen und evtl. noch entstehenden Kosten trägt.
Gruss
DonRWetter |
|
Nach oben |
|
 |
stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
|
Verfasst am: 18.10.06, 15:34 Titel: |
|
|
So sollte man kein Haus kaufen. Am besten mal die Bank fragen ob sie zwischenfinanziert bis ein Käufer gefunden wird.
Kein Hausverkäufer wird sich darauf einlassen sein Geld erst zu bekommen wenn ein weiteres Geschäft geklappt hat
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
|
Nach oben |
|
 |
NicoleST Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 18.10.06, 18:14 Titel: |
|
|
Natürlich sollte es so nicht laufen - mir geht es halt nur darum was der Person A passieren kann. Nix ist unmöglich und 100% sicher - hab ich in letzter Zeit lernen müssen.
Unsere Banken kann man vergessen - die gehen an nix ran! Schon bei einem Kleinkredit wirds schwierig! Und heut hab ich feststellen müssen das die mit so vielen Wenns und Abers und Eventuells und Könnte kommen, das mir das Gespräch schon echt merkwürdig und futuristisch vorkam (man könnte glauben die Dame hätte eine Schwarzseher-Kristallkugel unterm Tisch). Ich kenne Bankgespräche - aber das heute war der Hammer! Und leider nicht der Erste.
Zum Abschluss noch der nette Satz: " Wir haben eigentlich gar kein Interesse an Immobilienfinanzierungen, wir sitzen selbst auf genug davon. Wenn Sie gerne eine von uns kaufen möchten, können wir ja nochmal reden!" Da gabs plötzlich keine Wenns und Abers mehr! |
|
Nach oben |
|
 |
stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
|
Verfasst am: 19.10.06, 09:39 Titel: |
|
|
Erst besorgt man sich einen Finanzierung, dann ein Objekt das man dann kauft.
Passieren können Schadenersatzansprüche, die richtig teuer werden können.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
|
Nach oben |
|
 |
NicoleST Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 19.10.06, 15:06 Titel: |
|
|
Das Schadenersatzansprüche passieren ist klar. Was kommt da alles? Verzugszinsen u.s.w.?
Und in welcher Höhe sind slche Gerichts- und Mahnkosten? |
|
Nach oben |
|
 |
pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
|
Verfasst am: 20.10.06, 02:21 Titel: |
|
|
sagen wir es mal so wenn man ganz viel pech hat steht man am ende mit schulden dar b.z.w ohne haus. ist jetzt sehr überspitzt ABER wenn sie die offenen posten nicht zahlen können werden sie mit dem haus in die presche springen müssen u. durch den verkauf/versteigerung einen großen verlust haben.
fazit ihrem verkäufer wird es letzten endes egal sein wem er sein haus verkauft, sie haben ein minus geschäfft gemacht, sitzen ohne ein haus da u. ihr käufer ist aus dem schneider da er ja nicht dafür haften wird wenn die bank seinen kreditwunsch ablehnt! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
|
Nach oben |
|
 |
NicoleST Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 17
|
Verfasst am: 22.10.06, 19:37 Titel: |
|
|
Wie hoch sind denn Anwalts- und Gerichtskosten wenn man nicht zum Stichtag zahlen kann?
Ich habe bei den Verzugszinsen was von 6,95% gelesen - ein Bekannter erzählte mir was von 12%. Was stimmt denn nun? |
|
Nach oben |
|
 |
Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
|
Verfasst am: 24.10.06, 17:37 Titel: |
|
|
Hallo,
üblicherweise wird der Verzugszins im Kaufvertrag vereinbart. Ansonsten gilt BGB § 288: Basiszinssatz + 5
Jedoch kann der Verkäufer einen höheren Schaden geltend machen (z.B. die Zinsen, die er seiner Bank zahlen muss).
Welche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen hängt davon ab, welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Schritte notwendig werden. |
|
Nach oben |
|
 |
|