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Immobilienkauf - was kann passieren?

 
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NicoleST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 04:11    Titel: Immobilienkauf - was kann passieren? Antworten mit Zitat

Also Person A möchte vn Person B eine Immobilie kaufen. Finanziert werden soll das Ganze vom Verkauf einer schon vorhandenen Immobilie. Person B ist von der ungeduldigen Sorte und möchte am besten gestern schon einen notariellen Kaufvertrag machen. Wenn Person A nun den Kaufvertrag unterschreibt und der Käufer C für die bereits vorhandene Immobilie danach abspringt - wie lange hat A dann Zeit einen neuen Käufer zu suchen um das neue Haus zu bezahlen? Der Käufer C finanziert übet eine Bank - und die lassen sich enorm viiieeellll Zeit! (In unseren Breitengraden kann das bis zu 3 Monate dauern bis alles durchgekaut ist) Kann B dann trotzdem noch vom Verkauf zurücktreten? Trotz unterschriebenem Vertrag?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Thema klingt für mich mehr nach Immobilienrecht. Ich verschiebe mal...

Wann das Geld fällig ist und ob es (bzw. unter welchen Voraussetzungen) es einseitige Rücktrittsrechte für Käufer oder Verkäufer gibt, kann man im Vertrag festhalten.

Üblich ist: Es besteht kein Rücktrittsrecht. Der Kaufpreis ist an einem genannten Termin fällig, nachdem bestimmte (vom Notar zu überwachende) Dinge sichergestellt sind (z.B. Eintragung Auflassungsvormerkung, Grundschulden).

Wenn ein Verkäufer B bereit ist, ein einseitiges Rücktrittsrecht von A zu akzeptieren, wird er dies sich wahrscheinlich über einen Preisaufschlag bezahlen lassen.
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NicoleST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank. Person A möchte aber eigentlich gar nicht vom Kauf zurücktreten!
Es geht nur darum was ihr passieren kann wenn am Stcihtag das Geld nicht da ist weil was schiefgegangen ist!
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DonRWetter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

NicoleST hat folgendes geschrieben::
Es geht nur darum was ihr passieren kann wenn am Stcihtag das Geld nicht da ist weil was schiefgegangen ist!


Hallo,

dann ist das Ihr Problem und Sie werden vertragsbrüchig. Mit all den finanziellen Folgen, die die Experten hier Ihnen besser als ich erläutern können.

Ich persönlich würde als Käufer einen Immobilienkaufvertrag nur abschließen, wenn die Bezahlung des Kaufpreises 100%ig gesichert ist.

Alles andere ist ein Vabanquespiel.

Natürlich kann man ein Rücktrittsrecht unter bestimmten Bedingungen in den notariellen Kaufvertrag aufnehmen. Wenn sich ein Verkäufer darauf einlässt, sollte man aber gleich auch festlegen, wer die entstandenen und evtl. noch entstehenden Kosten trägt.

Gruss

DonRWetter
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

So sollte man kein Haus kaufen. Am besten mal die Bank fragen ob sie zwischenfinanziert bis ein Käufer gefunden wird.

Kein Hausverkäufer wird sich darauf einlassen sein Geld erst zu bekommen wenn ein weiteres Geschäft geklappt hat

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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NicoleST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.10.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich sollte es so nicht laufen - mir geht es halt nur darum was der Person A passieren kann. Nix ist unmöglich und 100% sicher - hab ich in letzter Zeit lernen müssen. Geschockt
Unsere Banken kann man vergessen - die gehen an nix ran! Schon bei einem Kleinkredit wirds schwierig! Und heut hab ich feststellen müssen das die mit so vielen Wenns und Abers und Eventuells und Könnte kommen, das mir das Gespräch schon echt merkwürdig und futuristisch vorkam (man könnte glauben die Dame hätte eine Schwarzseher-Kristallkugel unterm Tisch). Ich kenne Bankgespräche - aber das heute war der Hammer! Und leider nicht der Erste. Böse
Zum Abschluss noch der nette Satz: " Wir haben eigentlich gar kein Interesse an Immobilienfinanzierungen, wir sitzen selbst auf genug davon. Wenn Sie gerne eine von uns kaufen möchten, können wir ja nochmal reden!" Da gabs plötzlich keine Wenns und Abers mehr!
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Erst besorgt man sich einen Finanzierung, dann ein Objekt das man dann kauft.

Passieren können Schadenersatzansprüche, die richtig teuer werden können.

Klaus
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NicoleST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Das Schadenersatzansprüche passieren ist klar. Was kommt da alles? Verzugszinsen u.s.w.?
Und in welcher Höhe sind slche Gerichts- und Mahnkosten?
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

sagen wir es mal so wenn man ganz viel pech hat steht man am ende mit schulden dar b.z.w ohne haus. ist jetzt sehr überspitzt ABER wenn sie die offenen posten nicht zahlen können werden sie mit dem haus in die presche springen müssen u. durch den verkauf/versteigerung einen großen verlust haben.

fazit ihrem verkäufer wird es letzten endes egal sein wem er sein haus verkauft, sie haben ein minus geschäfft gemacht, sitzen ohne ein haus da u. ihr käufer ist aus dem schneider da er ja nicht dafür haften wird wenn die bank seinen kreditwunsch ablehnt!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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NicoleST
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 22.10.06, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch sind denn Anwalts- und Gerichtskosten wenn man nicht zum Stichtag zahlen kann?
Ich habe bei den Verzugszinsen was von 6,95% gelesen - ein Bekannter erzählte mir was von 12%. Was stimmt denn nun?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.10.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

üblicherweise wird der Verzugszins im Kaufvertrag vereinbart. Ansonsten gilt BGB § 288: Basiszinssatz + 5

Jedoch kann der Verkäufer einen höheren Schaden geltend machen (z.B. die Zinsen, die er seiner Bank zahlen muss).

Welche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen hängt davon ab, welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Schritte notwendig werden.
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