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Folgender sachverhalt liegt vor.
Dem freien Mitarbeiter A (beschäftigt bei Firma B) wurde in seinem Vertrag verboten Kunden der Firma B abzuwerben - auch nach seinem Ausscheiden.
Wie liegt denn der Fall, wenn ein Kunde nachweislich zu Mitarbeiter A (nach dessen Ausscheiden aus der Firma B) kommt und ihn mehrfach bittet doch einen Auftrag durchzuführen.
Vertößt A dann auch gegen den Vertrag, der ja auch ein Abwerebverbot über das Beschäftigungsverhältnis hinaus ausgesprochen hat?
Wenn er für dieses Verbot auch bezahlt wird darf er das nicht. Aber nur weil das im Vertrag stand gibt ein Wettbewerbsverbot noch lange nicht. Der alte Arbeitsvertrag wurde ja gekündigt.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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