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Verteidiger müssen sich nur bis 250.000 versichern.

 
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Jörn Veddermann
Gast





BeitragVerfasst am: 14.12.04, 02:28    Titel: Verteidiger müssen sich nur bis 250.000 versichern. Antworten mit Zitat

Ich verklage grad die neue Leben auf 1.000.000.
Hatte bei den Vögeln auch eine Unfallversicherung über die Summe.
Aber wie versicherungen halt so sind... jedenfalls nicht zahlungswillig,
dauert der Streit noch an.
Und wenn mein Anwalt ein fehler macht (hab ich jetzt erfahren) kann ich ihn auf höchstens 250.000 verklagen.
Sowas muß einem doch gesagt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich finde um die Anwälte dieses Landes mal anzuspornen, sollten Kanzleien aus Prinzip nur als OHG zugelassen werden dürfen. Traurig
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.12.04, 11:45    Titel: Re: Verteidiger müssen sich nur bis 250.000 versichern. Antworten mit Zitat

Jörn Veddermann hat folgendes geschrieben::
Sowas muß einem doch gesagt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Sowas ist doch sicher vereinbart worden. Lesen Sie nicht, was Sie unterschreiben?

=> http://www.anwalt-suchservice.de/ratgeber/formulare_vertraege/anwalt_mandant/anwalt_haftungsbegrenzungs_vereinbarung.htm
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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