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GKV bei Auslandsaufenthalt

 
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urknall1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 13:12    Titel: GKV bei Auslandsaufenthalt Antworten mit Zitat

Bisher als Studentin versichert.
Inzwischen hat sie das Studium abgeschlossen und ist auf der Suche nach einer adäquaten Stelle.
Zur Zeit ist sie freiwillig versichert für ca 122,00€/Monat.
Nachdem sich die Stellensuche hinzieht muss sie etwas Geld vedienen.
Ihre Eckdaten:
ledig
alleinerziehend 1 Kind
gemeldeter Hauptwohsitz in Deutschland
Aufenthalt zur Zeit in Frankreich (u.a. bessere Kinderbetreuung Sehr glücklich )
Tätigkeit Teilzeitjob in Frankreich ca. 550,00€/Monat
Frage: Wieviel Krankenkassenbeitrag muss Sie dann bezahlen ?
Gilt die beschriebene Tätigkeit noch als "nicht
hauptberuflich" solange das Einkommen unter 816 € bleibt?
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich müßte sie doch dann bei einer französischen Krankenkasse versichert sein und somit die deutsche KV nicht mehr benötigen. Wobei ich allerdings nicht weiß, ob dort eine vielleicht höhere Geringfügigkeitsgrenze besteht.

Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte der französischen Kasse müßte sie dann auch in Deutschland zum Arzt gehen können.
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urknall1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 13:25    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Eigentlich müßte sie doch dann bei einer französischen Krankenkasse versichert sein und somit die deutsche KV nicht mehr benötigen. Wobei ich allerdings nicht weiß, ob dort eine vielleicht höhere Geringfügigkeitsgrenze besteht.

Mit der Europäischen Krankenversichertenkarte der französischen Kasse müßte sie dann auch in Deutschland zum Arzt gehen können.


Bevor nicht klar ist wo sie endgültig eine feste Anstellung findet möcht sie in der GKV
in Deutschland bleiben.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

In dem Fall, dass ein doppelter Versicherungsschutz gewünscht wird, so gelten für die freiwillige Versicherung die ganz normale Beitragsberechnung, d.h. das aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dies bedeutet, die Dame hat aus ihrem gesamten Einkommen, jedoch aus mind. 817,xx € Beiträge zahlen.

Evtl. könnte auch eine Anwartschaftsversicherung in der GKV günstiger sein. Hier sollte sich die Dame einmal von ihrer Krankenkasse beraten lassen. Zu den Anwartschaftversicherungen selbst kann ich jedoch leider nicht wirklich viel zu sagen.
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