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Verfasst am: 19.10.06, 11:50 Titel: Unterlagen zur Eintragung einer Ltd ins Handelsregister
Hallo Zusammen,
welche Unterlagen werden beim Notar benötigt, um eine ausländische Ltd ins deutsche Handelsregister eintragen zulassen? Die Ltd. soll als eigenständige Niederlassung arbeiten.
Bei der Unternehmung handelt es sich um eine kleine Dienstleistungsgesellschaft im Bereich Bürodienstleistungen.
Die in der Anmeldung zu machenden Angaben und einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus §13e HGB. An Unterlagen einzureichen sind dem Registergericht dementsprechend nur ein Registerauszug aus dem Gründungsland (zum Nachweis des Bestehens der Ltd.) und ggf. Abschriften erforderlicher staatlicher Genehmigungen.
Allerdings wird der Notar der gemäß §12 HGB die Angaben beglaubigen muß, wohl weitere Unterlagen als Nachweis brauchen um zu prüfen, ob die anzumeldenden Angaben zutreffen. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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