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Natürlich ist es möglich, dass man sich als Zweitstudienbewerber für ein Jurastudium bewerben kann - sofern man hierfür die erforderlichen Voraussetzungen und die nötige Zeit mitbringt. Wenn es sich mit dem Hauptjob vereinbaren läßt, warum nicht?
Juristische Fernstudien (allerdings keine Staatsexamen sondern Bachelor- bzw. Masterstudiengänge werden u.a. von der Fernuni Hagen angeboten.
Einfach mach googeln um an mehrere Infos zu gelangen ( Jurastudium, Fernstudium, Bachelor of Law, die Seiten der juristischen Fakultäten etc.)
mfg
Rein interessehalber:
Warum kann ich beim Fernstudium dann kein Staatsexamen machen?
Und: Was bringt mir ein Jurastudium mit Bachelor bzw. Master und ohne Staatsexamen?
VG, Nicolas _________________ Audiatur et altera pars.
Und: Was bringt mir ein Jurastudium mit Bachelor bzw. Master und ohne Staatsexamen?
VG, Nicolas
Ich würde mal sagen: Eigentlich gar nichts. Es gibt dermaßen viele Volljuristen mit 2. Staatsexamen, warum sollte da irgendjemand einen mit Bachelor oder Master einstellen wollen?
Höchstens als Zusatzqualifikation könnte so ein Abschluss was taugen. Wer also neben seinem Abschluss in BWL etc. noch so einen Master oder dergleichen hat, steht schon mal besser da als die Konkurrenz, die nur BWL gemacht hat.
Verfasst am: 17.10.06, 11:44 Titel: Re: Zweites Studium Jura
walter_stierlitz hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
wenn ein berufstätiger Ingenieur zweites Studium Jura absolvieren möchte,
1. ist es möglich parallel studieren und arbeiten?
Danke.
Kommt darauf an. Wenn man bei seiner Arbeit problemlos frei bekommt, um Klausuren zu schreiben und wenn man seinen Urlaub ebenso problemlos so legen kann, dass man in dieser Zeit die erforderlichen Hausarbeiten schreiben kann, wenn man außerdem noch diszipliniert genug ist, um für sich selbst aus Büchern zu lernen, dann geht das schon.
Der Besuch von Vorlesungen ist jedenfalls nicht zwingend erforderlich. Das, was man da hört, kann man auch ganz prima alles selbst nachlesen.
Kniffeliger sieht es da schon mit den Seminaren aus. Ich glaube, inzwischen ist so ungefähr überall zumindest ein Seminarschein Pflicht. (Für ein gutes Studium sollte man allerdings sowieso mehrere Seminare freiwillig besuchen. Da fängt das "eigentliche" Studium nämlich erst so richtig an.)
Aber es gibt auch Seminare, die abends stattfinden. Die kann man also auch als Berufstätiger besuchen.
Rein interessehalber:
Warum kann ich beim Fernstudium dann kein Staatsexamen machen?
VG, Nicolas
Das frag ich mich auch. Ich denke, dass man - von Medizin mal abgesehen - eigentlich alle Studieabschlüsse ( theoretisch) per Fernstudium absolveren kann - idealerweise in Verbindung mit einer artverwandten Berufstätigkeit. Bei Jura wäre die z.B. Beamter oder Angestellter bei der Justiz oder Rechtsanwaltsgehilfe.. Dabei wäre nicht nur ein Praxisbezug während des gesamten Studiums gewähleistet sondern auch sichergestellt, dass der Student sich das Studium überhaupt leisten kann und nicht in die Schuldenfalle gerät (sofern er keine reichen Eltern hat).
mfg
Auch wenn die Fernuniversität Hagen kein Jurastudium anbietet, das zum Staatsexamen führt, kann sie evtl. weiter helfen. Zumindest die zivilrechtlichen Kurseinheiten für den Bachelor of Laws dürften nicht weit vom Niveau eines normalen Jurastudiums entfernt sein. Auch im Straf- und Verwaltungsrecht werden zumindest ordentliche Grundlagen gelegt.
Insofern könnte man in Hagen das Studium beginnen und später dann an eine Präsenzuni wechseln. Je nach Uni könnte man evtl. sogar Scheine aus Hagen anerkannt bekommen. Aber selbst wenn das nicht klappt, kann man mit dem vorhandenen Wissen die erforderlichen Klausuren/Hausarbeiten für die kleinen Scheine vermutlich problemlos runterreißen. Ein bis zwei Studienjahre (Vollzeit) sollte man auf diesem Weg einsparen können.
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