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Darlehen des Betreuten ohne Wissen des Betreuers

 
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Glache
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 09:44    Titel: Darlehen des Betreuten ohne Wissen des Betreuers Antworten mit Zitat

Folgender Fall:

Ein Betreuter (geistig leicht behindert) wird von einem Bekannten zu einer Unterschrift bei einem Darlehensvertrag überredet, um dem Bekannten einen Autokauf in Raten zu ermöglichen. (entspricht in etwa einer Bürgschaft des Betreuten für jemand Dritten)
Der Betreuer erfährt von diesem Vertrag erst 1 Jahr später.
Inwieweit kann man diesen Vertrag anfechten?
Die Behinderung ist nach 10 Sekunden Kontakt offensichtlich. Eine Gegenleistung ist nicht erkennbar. Der Betreute erkannte die Konsequenz der Unterschrift nicht.

Um Antwort wird gebeten.

mfg

Glache
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 09:57    Titel: Re: Darlehen des Betreuten ohne Wissen des Betreuers Antworten mit Zitat

Glache hat folgendes geschrieben::
Folgender Fall:

Ein Betreuter (geistig leicht behindert) wird von einem Bekannten zu einer Unterschrift bei einem Darlehensvertrag überredet, um dem Bekannten einen Autokauf in Raten zu ermöglichen. (entspricht in etwa einer Bürgschaft des Betreuten für jemand Dritten)
Der Betreuer erfährt von diesem Vertrag erst 1 Jahr später.
Inwieweit kann man diesen Vertrag anfechten?
Die Behinderung ist nach 10 Sekunden Kontakt offensichtlich.

Wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist (was ggf. über einen Arzt abgeklärt werden sollte), bedarf es keiner Anfechtung. Dann ist der Vertrag nichtig und das Geleistete kann zurückverlangt werden. Dann bleibt zu hoffen, dass es bei dem Bekannten noch etwas zu holen gibt... Ich würde dann auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Wenn der Betroffene dagegen trotz der Betreuung noch geschäftsfähig war, ist nichts zu machen. Die Betreuung allein führt nicht dazu, dass der Vetrag nichtig oder anfechtbar ist.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Lichtaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

und die Definition der Geschäftsfähigkeit finden Sie im § 104 BGB
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Heinz.B
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 02.10.06, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist die Bürgschaft für das Dahrlehen auch dann gültig, wenn der Betreute mit mutmaßlich freien Willen im Bewußtseins des Risikos zugestimmt hätte.

_____________
Lassen Sie sich durch das Bewertungssystem nicht irritieren. Wegen diese Beitrags mit Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde ich von einem Nutzer, der vorgibt Vormundschaftsrichter zu sein, mit dem Begründung abgewertet , dass der Beitrag nicht nützlich/wertvoll sei. Hier wird das Bewertungssystem mißbraucht.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Bürgschaften kann man auch kündigen?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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