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Als Architekt mit Bauvorlageberechtigung muss der Betreffende (zumindest in S-H) in die Architektenrolle bzw. -liste eingetragen sein. Die bayer. Kammer hat z.B. hier http://www.byak.de/kammer/kammer_standsicherheit.html eine Suchfunktion. Ob dies für alle BL so gilt, ist mir nicht bekannt.
Ich würde mal nach der für das BL zuständigen Kammer googlen und gucken, ob dort die entspr. Infos hinterlegt sind.
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