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Bescheid nichtig?

 
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ThomasS
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Anmeldungsdatum: 27.08.2006
Beiträge: 1050

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 15:29    Titel: Bescheid nichtig? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, Behörde X erlässt einen belastenden Verwaltungsakt, z. B eine Abmeldung von Amts wegen.

Der entsprechende schriftliche Verwaltungsakt enthält mehrere Fehler:

1. die in S-H vorgeschriebene Anhörung nach § 87 LVwG wurde nicht vorgenommen

2. die angegebene Rechtsgrundlage für das behördliche Handeln ist falsch

3. es wurden die in der Kommentierung geforderten zu benennenden Rechtsgrundlagen für ein Handeln von Amts wegen ( §§ 174 i.V.m. 176 LVwG) nicht erwähnt

4. weitere, in der Kommentierung benannte Ausführungen, die eindeutig zugunsten des/der Betroffenen wirken, wurden nicht beachtet.

WIe ist ein solcher VA zu beurteilen? Nichtig, rechtswidrig, aufhebbar? Einen Widerspruch würde der VA nicht durchstehen, vermute ich mal wenig vorsichtig.

Thomas
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ein wenig Präzisierung wäre sicher nützlich.

Ein VA ist nichtig, wenn ihm die Nichtigkeit auf die Stirn geschrieben ist.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Berichtigung des Melderegisters ein VA?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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